Neubau ESTW-A Freihung und Weiherhammer Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60782
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ESTW-A Freihung und Weiherhammer
Neubau ESTW-A
Neubau ESTW-A Freihung und Weiherhammer
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend mit
öffentlichen Mittel aus dem Klimaschutzprogramm (KSP). Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als
Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des
Modulvertrag 5. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. (''wenn der Auftrag aus technischen oder
künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem
bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann.''). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die
Erstellung von ESTW-A. ESTW-A (ausgelagerte Stellrechner) sind Erweiterungen von bestehenden
ESTW-UZ (Unterzentralen) bzw. ESTW-Z (Zentralen). Diese können nur durch den Ersteller der
bestehenden UZ bzw. Z realisiert werden, u.a. wegen der gemeinsamen Nutzung von Hard- und
Software. Desweiteren sind EBA-Zulassungen für die Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die
Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A). Einzelzulassungen nur für ESTW-A werden nicht erteilt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau ESTW-A Freihung und Weiherhammer
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.