S-Bahn Berlin, ESTW S8 Nord, Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59946
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Berlin, ESTW S8 Nord, Bauüberwachungsleistungen
S-Bahn Berlin Abs. Pankow (a) - Abzw. Karow West - Hohen Neuendorf (a) und F-Bahn Bf. Schönfließ
Projekte: ESTW - Technik Pankow-Karower Kreuz (Str. 6002); GEoS BBLB(a) - BSFL(a) mit Alu-SS; Neubau ESTW-A Schönfließ F-Bahn, NB HOA 670 km 5,110 (Str. 6087); Interimslösung Schönerlinder Straße; Bauüberwachungsleistungen
Im Rahmen der ESTW S8 Nord Gesamtmaßnahme werden mehrere Teilvorhaben realisiert, z.B. der Neubau des Modulgebäudes ESTW UZ Blankenburg, Integration des ESTW-A Birkenwerder Ost in das Modulgebäude Birkenwerder, Integration des ESTW-A Schönfließ (F-Bahn) in das vorhandene Modulgebäude UZ Birkenwerder, Erneuerung der BÜSA BÜ Summter Weg (Schönfließ), Neubau Heißläufer-/Festbremsortungsanlagen HOA/FBOA 670.1a/670.2a, Einbau eines Weichentrapez im Bf. Blankenburg, Errichtung einer Interimsanbindung für den im anderen Projekt „i2030“ geplanten Werkstattstandort (S-Bahn) Schönerlinder Str. Für die Umsetzung dieser Baumaßnahmen sind die in der Vergabeunterlage benannten Bauüberwachungsleistungen zu vergeben.
Bauüberwachungsleistungen für das Teilprojekt "Interimsanbindung Schönerlinder Straße".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S-Bahn Berlin, ESTW S8 Nord, Bauüberwachungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.