Ingenieurleistung Verkehrsanlagen Brücke Limburg-Staffel Referenznummer der Bekanntmachung: 113-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Verkehrsanlagen Brücke Limburg-Staffel
K 470, Lahnbrücke Staffel, ASB-Nr. 5614 539
Verkehrsanlagen gem. HOAI §45
Gegenstand dieses Auftrages sind die Leistungen der Leistungsphasen 3-9 aus dem Leis-tungsbild Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI, Straßenplanung.
Aufgrund des schlechten Zustandes des bestehenden Brückenbauwerkes beabsichtigt der Landkreis Limburg-Weilburg im Zuge der K 470 einen Ersatzbrückenneubau über die Lahn bei Limburg-Staffel zu errichten.
Die Planungsleistungen der Objektplanung des Ingenieurbauwerkes und der Tragwerksplanung sowie der Behelfsbrücke wurde bereits vom Auftraggeber separat vergeben. Die Straßenpla-nung wurde vorgeschaltet durch ein Planungsbüro in den Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet.
Gegenstand dieses Auftrages sind nun die Leistungen der Leistungsphasen 3-9 aus dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI, Straßenplanung.
Die Beauftragung wird je nach Projektfortschritt stufenweise erfolgen.
Ein Rechtsanspruch für die Übertragung aller Projektstufen besteht nicht.
Landkreis Limburg-Weilburg
Lahnbrücke in Limburg Staffel
K 470, Lahnbrücke Staffel, ASB-Nr. 5614 539
Verkehrsanlagen gem. HOAI §45
Gegenstand dieses Auftrages sind die Leistungen der Leistungsphasen 3-9 aus dem Leis-tungsbild Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI, Straßenplanung.
Aufgrund des schlechten Zustandes des bestehenden Brückenbauwerkes beabsichtigt der Landkreis Limburg-Weilburg im Zuge der K 470 einen Ersatzbrückenneubau über die Lahn bei Limburg-Staffel zu errichten.
Die Planungsleistungen der Objektplanung des Ingenieurbauwerkes und der Tragwerksplanung sowie der Behelfsbrücke wurde bereits vom Auftraggeber separat vergeben. Die Straßenpla-nung wurde vorgeschaltet durch ein Planungsbüro in den Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet.
Gegenstand dieses Auftrages sind nun die Leistungen der Leistungsphasen 3-9 aus dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI, Straßenplanung.
Die Beauftragung wird je nach Projektfortschritt stufenweise erfolgen.
Ein Rechtsanspruch für die Übertragung aller Projektstufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen Ersatzneubau der Lahnbrücke in Staffel K 470
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 € dient ledigtlich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem m Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]