Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht Referenznummer der Bekanntmachung: 21/50089440FAIR

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht

Referenznummer der Bekanntmachung: 21/50089440FAIR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer

("AN") ist:

1. eine konstruktive und effektive Unterstützung der Projektleitung bzw. des baubetrieblichen

Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme

durch die rechtliche Begleitung des Projekts;

2. generell die Durchsetzung von im Rahmen des Projektes entstehenden Ansprüchen des AG gegen Auftragnehmer oder andere Dritte, sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprü-chen gegen den AG;

3. die Abwicklung von anfallenden Aufgaben der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Be-ratung.

Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen und Aufgaben der juristischen Bera-tung nach dem Grundsatz der größtmöglichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu er-füllen, die Anordnungen, Vorgaben und Anregungen des Auftraggebers zu beachten und ggf. die entsprechenden Unterlagen und Vorlagen des Auftraggebers zu verwenden (dies wird im Einzelnen bei Leistungsbeginn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt). Des Weiteren werden die Leistungen des Auftragnehmers in den Abstimmungs- und Entscheidungsprozess des Auftraggebers integriert (entsprechende Prozessschemata wer-den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt).

Der AN hat bei der Ausführung der juristischen Beratungsleistungen die Leistungsinhalte der an der Planung und am Bau Beteiligten in den einzelnen Ausschreibungs- und Ausführungs-phasen des Projektes zu berücksichtigen. Die dem AN vorgelegten Unterlagen und Leistun-gen des AG und anderer Projektbeteiligter entbinden ihn nicht von seiner Verpflichtung zur selbstständigen Prüfung dieser Unterlagen und der darauf beruhenden Leistungen der ande-ren Projektbeteiligten auf offensichtliche Fehler hin (Plausibilitätsprüfung) sowie von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm selbst geschuldeten Leistungen.

Insbesondere sind folgende Projektphasen innerhalb des Projektauftrags rechtlich zu begleiten:

- Erstellung der Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse),

- Ausschreibungen und Vergaben,

- Planung und Bauausführung,

- Abnahme und Inbetriebnahme der Maßnahme,

- Abrechnung der jeweiligen Aufträge,

- Abschluss des Projektes / Zusammenstellen der Dokumentation.

Neben den regelmäßigen Berichtspflichten entsprechend den Vorgaben in den einzelnen Leistungsbildern (vgl. Leistungsbeschreibung) ist der AN verpflichtet, dem AG jeweils unverzüglich schriftlich über Termin- oder Kostenüberschreitungen oder andere negative Auswirkungen auf das Projekt zu berichten.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 215-618290

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21/50089440
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe KNH Rechtsanwälte

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
20/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 164.90 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYWQFHWF0T

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Tel.: 0228 9499-0

Fax: 02[gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Verga-bekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenen-falls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfah-rens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevor-schriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalenderta-gen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:

www.gsi.de/datenschutzhinweise

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer

("AN") ist:

1. eine konstruktive und effektive Unterstützung der Projektleitung bzw. des baubetrieblichen

Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme

durch die rechtliche Begleitung des Projekts;

2. generell die Durchsetzung von im Rahmen des Projektes entstehenden Ansprüchen des AG gegen Auftragnehmer oder andere Dritte, sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprü-chen gegen den AG;

3. die Abwicklung von anfallenden Aufgaben der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Be-ratung.

Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen und Aufgaben der juristischen Bera-tung nach dem Grundsatz der größtmöglichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu er-füllen, die Anordnungen, Vorgaben und Anregungen des Auftraggebers zu beachten und ggf. die entsprechenden Unterlagen und Vorlagen des Auftraggebers zu verwenden (dies wird im Einzelnen bei Leistungsbeginn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt). Des Weiteren werden die Leistungen des Auftragnehmers in den Abstimmungs- und Entscheidungsprozess des Auftraggebers integriert (entsprechende Prozessschemata wer-den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt).

Der AN hat bei der Ausführung der juristischen Beratungsleistungen die Leistungsinhalte der an der Planung und am Bau Beteiligten in den einzelnen Ausschreibungs- und Ausführungs-phasen des Projektes zu berücksichtigen. Die dem AN vorgelegten Unterlagen und Leistun-gen des AG und anderer Projektbeteiligter entbinden ihn nicht von seiner Verpflichtung zur selbstständigen Prüfung dieser Unterlagen und der darauf beruhenden Leistungen der ande-ren Projektbeteiligten auf offensichtliche Fehler hin (Plausibilitätsprüfung) sowie von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm selbst geschuldeten Leistungen.

Insbesondere sind folgende Projektphasen innerhalb des Projektauftrags rechtlich zu begleiten:

- Erstellung der Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse),

- Ausschreibungen und Vergaben,

- Planung und Bauausführung,

- Abnahme und Inbetriebnahme der Maßnahme,

- Abrechnung der jeweiligen Aufträge,

- Abschluss des Projektes / Zusammenstellen der Dokumentation.

Neben den regelmäßigen Berichtspflichten entsprechend den Vorgaben in den einzelnen Leistungsbildern (vgl. Leistungsbeschreibung) ist der AN verpflichtet, dem AG jeweils unverzüglich schriftlich über Termin- oder Kostenüberschreitungen oder andere negative Auswirkungen auf das Projekt zu berichten.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 164.90 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Angaben zum Wert des Auftrags

Versehentlich wurde der Stundensatz statt der gesamte Wert der Auftrags veröffentlicht.

Der Gesamtaufragswert beträgt 989.400 EUR

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Versehentlich wurde der Stundensatz statt der gesamte Wert der Auftrags veröffentlicht. Gegenüber dem Angebot gab es keine Vertragsänderungen.

Die Vergabestelle entschuldigt sich für die vormals falsche Angabe.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 164.90 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 989 400.00 EUR

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