Planung Neubau ESTW-A Schönefeld inkl. Reaktivierung Gleis 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60304
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Neubau ESTW-A Schönefeld inkl. Reaktivierung Gleis 5
Im Zuge des korrespondierenden Vorhabens – ETCS- Ausrüstung der Strecke Erkner (a) – Seddin ist zur Ausrüstung der Strecke mit ETCS- Level 2 eine durchgehende und lückenlose ESTW-Infrastruktur erforderlich. Diese ist gegenwärtig im Bahnhof Flughafen BER – Schönefeld T5 (Fern) und der angrenzenden Streckenabschnitte nicht gegeben.
Das zu planende Vorhaben erstreckt sich im Bereich der Strecke 6126 von km 34,1+30 (BFHS, Esig 131/ Esig 133) bis km 38,8+95 (Sbk 1190/ Sbk 5190).
Der Bahnhof Schönefeld (BFHS) befindet sich innerhalb des Planungsabschnittes.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung der folgende Gewerke:
- Leit- und Sicherungstechnik und Modulgebäude
- Oberleitungsanlagen
- Elektrische Energieanlagen
- Weichenheizung
- Beleuchtung
10963 Berlin
Die Grundlage der Ausschreibung bildet die Betriebliche Aufgabenstellung zum Projekt. Die nachfolgend aufgeführten Planungsleistungen sind Auszüge aus dieser und dienen zur groben Übersicht:
- Erweiterung der ESTW-UZ Grünauer Kreuz (Fernbahn) mit Errichtung des ESTW-A Schönefeld (Fernbahn) inkl. notwendiger Migrationen und Anpassungen
- Neubau Gleis 5 inkl. 50Hz Anlagen und Oberleitung im Bf Schönefeld nach Maßgabe der geprüften Trassierung
- Modulgebäude für das ESTW mit Raum für zusätzliche Gewerke und Sanitär
- Errichtung einer Überleitverbindung Fernbahn – S-Bahn im Bf Schönefeld
- Erweiterung S-Bahn ESTW (BFLH) um Rangierstraßen für die Überleitverbindung
- Erweiterung des Steuerbezirk 3 der Betriebszentrale Berlin inkl. notwendiger Anpassungen und Migrationen
- Anpassung aller Nachbarbetriebsstellen und deren Unterzentralen (u.a. UZ Grünauer Kreuz West, UZ Selchow)
- Anpassung der UZ S-Bahn und der BZ S-Bahn
- Ablösung des verbliebenen AB 70 zwischen Schönefeld und Grünauer Kreuz durch Zentralblock
- Anpassung der Heißläuferortungsanlagen (HOA) im Planungsbereich
- Planung Tiefbau, Stromversorgung, Beleuchtung, Rangierwege, Weichenheizung, LST mit Stand ETCS Ready für L2 (BTSF3 v3.0) und Oberleitung
- ZN und ZL für alle betroffenen ESTW-UZ
- Rückbau aller nicht mehr benötigten Anlagen inkl. Signalbrücken
- Einarbeitung der Ergebnisse der Eisenbahn Betriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) inkl. Klären und Ausräumen von Differenzen zur Ril 819
- Bearbeitung der Weichen im Programm DWS
- Berücksichtigung von Reserven im Bf Schönefeld für geplante Nachfolgeprojekte (Gleise 8 und 35)
- Abstimmung des Planlaufs mit korrespondierenden Projekten und Einarbeitung von etwaigen Planungsänderungen
- Erstellung der Antragsunterlagen zur Baufreigabe in finanzieller Hinsicht für alle Maßnahmen im Zusammenhang des ESTW-A und der ESTW-UZ
- Erstellung von Unterlagen zu TSI Prüfungen
Es ist davon auszugehen, dass alle Kabeltrassen neu zu planen sind und der Bestand nicht wiederverwendet werden kann. Für das Gleis 5 und die im Zusammenhang stehenden Weichen liegt eine Trassierungsstudie vor. Zeitnah nach der Vergabe wird dem AN eine geprüfte Trassierung durch den AG bereitgestellt. Diese ist dann die Grundlage für die weiteren Planungen.
Leistungsphasen 5, 6 und 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Neubau ESTW-A Schönefeld inkl. Reaktivierung Gleis 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.