Dienstleistungsrahmenvertrag - Werbeflächenbranding RMCC in Wiesbaden (II) Referenznummer der Bekanntmachung: 60724-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE714
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsrahmenvertrag - Werbeflächenbranding RMCC in Wiesbaden (II)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Unternehmens für die Gestaltung, Entwicklung, Produktion, Anbringung und Entfernung von kundenspezifischem Werbeflächenbranding für Veranstaltungen und Kongresse vorwiegend im RheinMain CongressCenter (RMCC), aber auch im Kurhaus mit Kolonnaden und im Jagdschloss Platte sowie auf weiteren Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.
Wiesbaden Haupterfüllungsort ist das RheinMain CongressCenter (RMCC). Auftragsgegenständlich sind aber auch das Kurhaus mit Kolonnaden, das Jagdschloss Platte sowie weitere Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Unternehmens für die Gestaltung, Entwicklung, Produktion, Anbringung und Entfernung von kundenspezifischem Werbeflächenbranding für Veranstaltungen und Kongresse vorwiegend im RheinMain CongressCenter (RMCC), aber auch im Kurhaus mit Kolonnaden und im Jagdschloss Platte sowie auf weiteren Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.
Umfasst sind sowohl gestalterische Leistungen (z.B. Erstellung von Werbekonzepten, Beratung bei der grafischen Gestaltung des Standaufbaus, Aufmaß aller Flächen, Angebotserstellung für die Auftraggeberin und die Endkunden) als auch die Kommunikation, die Dokumentation gegenüber dem Endkunden, die Lieferung, Anbringung und Entfernung der eingebrachten Werbeprodukte, die Abrechnung, die Mitwirkung bei der Erstellung von produktspezifischen Katalogen sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
Bei dem zu schließenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungs-Rahmenvertrag.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung nebst Anlagen spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt, so verlängert er sich automatisch, jeweils um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen (insgesamt maximal 4 Jahre). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Maximaler Gesamtauftragswert: EUR 150.000,00 p.a.
Geschätzter Gesamtauftragswert: EUR 80.000,00 p.a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines "Bezuges zu Russland" im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten fünf Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden sowie von mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu leisten.
(1) Erklärung über das in den letzten fünf Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte unternehmenseigene Personal des Bieters gegliedert nach folgenden Mitarbeiterkategorien:
- Jährliches Mittel aller Beschäftigten im Unternehmen des Bieters
- Unternehmenseigenes Personal, das im Bereich der grafischen Gestaltung tätig ist
- Unternehmenseigenes Personal, das im operativen Bereich (Ausführung der Beklebungen) tätig ist.
(2) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters, die mit den hier zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
Anzugeben sind dabei - je Referenz - der Leistungsinhalt (kurze Projektbeschreibung), der Leistungsumfang (Anzahl und Größe der Werbeflächen) und die Leistungsqualität (Druckverfahren, verwendetes Material, Untergründe), Ort und Zeitraum der Leistungserbringung, der Auftragswert sowie die Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse).
Mindestanforderungen: Von den aufgelisteten Referenzen muss
- mindestens eine Referenz die Beklebung einer ggf. auch unterbrochenen Glasfläche von mindestens 40 qm beinhalten und
- mindestens eine Referenz die Herstellung von Outdoor-Bannern beinhalten.
Ein Referenzprojekt kann dabei zugleich mehrere der genannten Mindestanforderungen erfüllen. Referenzen, die eine oder mehrere der vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
Bescheinigungen der Referenzauftraggeber können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12.07.2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 HVTG ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet keine bieteröffentliche Angebotsöffnung statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin ist sich bewusst, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass die Leistungsfähigkeit in den Jahren 2020 und 2021 ggf. nur verzerrt dargestellt werden kann. Aus diesem Grunde werden im Rahmen der Teilnahmebedingungen die entsprechenden Daten aus den vergangenen fünf Jahren abgefragt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S64RM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.