Reinigung des Dienstgebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: DNB 22/11

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dnb.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung des Dienstgebäudes

Referenznummer der Bekanntmachung: DNB 22/11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Reinigung des Dienstgebäudes der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main,

Adickesallee 1, umfasst die Reinigung und Pflege der Fußböden, Fußleisten, Fensterbänke,

Regale, Einrichtungsgegenstände, Heizkörper, Türen einschl. Türrahmen, Treppen einschl.

Treppengeländer sowie der sanitären Einrichtungen. Die zu reinigenden Räume bzw. Flächen

sind über 9 Etagen verteilt.

Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene sichergestellt werden.

Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung

der gereinigten Flächen an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Reinigung ist in ortsüblicher Weise unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise durchzuführen:

- Reinigung der Toiletten-, Wasch- und Duschräume

Nasswischen der Fußböden unter Zusatz von Seifenreinigern (keine Wachse oder Emul-

sionen verwenden),

Säubern der Waschbecken, Ausgüsse, Armaturen und Spiegel, Handtuch- und Seifen- spender, Urinalbecken und Toilettenschüsseln mit desinfizierenden Mitteln, Flecken,

Verkrustungen und Urinstein beseitigen,

Leeren der Hygienebehälter in den Toiletten,

Feuchte Reinigung der Toilettenkabinentüren sowie der Wandflächen,

Reinigung der Toilettenbürsten und Halteständer,

Nachfüllen der Verbrauchsmaterialien in diesem Bereich (Verbrauchsmaterialien wie

Toilettenpapier, Handtuchpapier, Seifencreme und Hygienebeutel werden von der

Auftraggeberin zur Verfügung gestellt).

- Reinigung der Teeküchen

Nasswischen der Fußböden (Linoleum) unter Zusatz von entsprechenden Reinigungsmitteln,

Feuchtes Abwischen der Außenflächen mit anschließendem trockenwischen,

Behandlung der Edelstahlflächen mit entsprechenden Mitteln,

Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien und täglicher Wechsel von Papierhandtüchern.

- Reinigung der Büroräume

Saugen aller Teppichflächen,

Leeren und Reinigen der Papierkörbe (blau) und Restabfallbehälter (schwarz bzw. anthrazit),

Die schwarzen Restabfallbehälter sind mit einem geeigneten vom Auftragnehmer zu stellenden Müllbeutel zu versehen, der Bedarf zu wechseln ist Die Papierkörbe erhalten keinen Müllbeutel

Beseitigen des Altpapiers und der Abfälle in die vom Auftraggeber bereitgestellten

Container,

Feuchtes Abwischen (unter Zusatz von Seifenreinigern) aller Einrichtungsgegenstände

(bis 180 cm Höhe) einschl. von Fensterbänken und Regalen jedoch ohne Bildschirme

und Tastaturen,

Beseitigen von Fingerabdrücken an Glastüren und feuchtes Reinigen der Türgriffe.

- Reinigung von Fluren und Aufenthaltsbereichen

Entsprechendes Reinigen der Bodenbeläge,

Leeren und Reinigen der Papierkörbe und Abfallbehälter,

Beseitigen des Altpapiers und der Abfälle in die vom Auftraggeber bereitgestellten

Container,

Feuchtes Abwischen (unter Zusatz von Seifenreinigern) aller Einrichtungsgegenstände

(bis 180 cm Höhe) einschl. von Fensterbänken, Ablagen und Absätzen der Wandver-

kleidungen,

Beseitigen von Fingerabdrücken an Glastüren und feuchtes Reinigen der Türgriffe.

- Reinigung von Parkettböden bzw. Böden mit Holzpflaster

Feuchtes Wischen unter Zusatz von geeigneten und rutschhemmenden Reinigungs-

und Pflegemitteln einschl. der Sockelleisten und Trittverblendungen.

- Reinigen von Böden mit Belag aus Linoleum und von Einrichtungsgegenständen im Bereich der Zeitschriftenablage im 2. und 3. Obergeschoß

-Reinigen durch Feuchtwischen, einzukalkulieren ist das Verschieben der Fahrregale

und das Reinigen der Führungsschienen sowie die ‚Reinigung der freien Regalflächen.

- Reinigung von epoxidharzbeschichteten Böden im Magazin

Maschinelle Reinigung mit Reinigungsautomat, Feuchtwischen, vollständige Aufnahme der Schmutzflotte, keine Rutschgefahr

- Reinigung der Lesesäle

Saugen aller Teppichflächen,

Feuchtes Wischen der Parkettflächen (wie beschrieben),

Feuchtes Abwischen aller Einrichtungsgegenstände (unter Zusatz von Seifenreinigern)

einschl. von Fensterbänken und Regalen sowie der Geländer.

- Reinigen von Böden mit Belag aus Basalt-Lava mit Poren, Oberfläche geschliffen

Reinigen durch Feuchtwischen unter Zusatz von geeigneten Reinigungsmitteln

Reinigen der Garderobe, der Schließfächer, der Telefonzelle und der Pforte durch

feuchtes Wischen unter Zusatz von geeigneten Reinigungsmitteln.

- Reinigen von Natursteinplatten, Oberfläche rau

Reinigen durch Feuchtwischen unter Zusatz von geeigneten Reinigungsmitteln

einschl. von Treppengeländern und Fensterbänken und -podesten.

- Reinigen der feststehenden Aschenbehälter in den Außenanlagen

Reinigen durch Feuchtwischen unter Zusatz von geeigneten Reinigungsmitteln

- Einpflegen von mit Holz furnierten Fensterbänken

Einpflegen unter Zusatz von geeigneten Pflegemitteln

Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den

jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Sie dürfen die zu bearbeitenden Flächen und

Gegenstände nicht beschädigen und keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen hervorrufen.

Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers

bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.

Gleichzeitig mit dem Angebot müssen vom Bieter Nachweise über die Umweltverträglichkeit

der verwendeten Reinigungsmittel eingereicht werden.

Nachbehandlungsmittel wie z. B. antistatisch, konservierende oder hydrophobierende

Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben

sind.

Einrichtungsgegenstände der Toiletten-, Bade- und Waschräume sind mit desinfizierenden

Mitteln zu reinigen. Sonst sind desinfizierende Mittel nur zu verwenden, wenn sie speziell in

der Leistungsbeschreibung gefordert werden.

Schutz der Reinigungsmaterialien und Reinigungsgeräte ist Sache des Auftragnehmers.

Hierfür steht ein geeigneter Raum zur Verfügung.

Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass sie weder den Dienstbetrieb noch die

Benutzung der öffentlichen Bereiche während der Öffnungszeiten der Auftraggeberin

beeinträchtigen.

Die Reinigung der nachfolgend genannten Bereiche ist wie folgt durchzuführen:

- Dienstbereich (überwiegende Reinigungshäufigkeit 1 x wöchentlich) mit 15.331,93 qm in der Zeit zwischen 18.00 und 20.00 Uhr; Toiletten 5 x wöchentlich

- Lesesäle (überwiegende Reinigungshäufigkeit 6 x wöchentlich) mit 3.631,10 qm in der Zeit zwischen 06.00 und 08.30 Uhr;

- Eingangsbereich (überwiegende Reinigungshäufigkeit 5 x wöchentlich) mit 1.492,91 qm in der Zeit zwischen 06.00 und 08.00 Uhr.

- Magazinbereich (überwiegende Reinigungshäufigkeit 5 x wöchentlich) ab 13.00 Uhr

- Betriebsrestaurant aktuell nach 18.00 Uhr, ggf. später ab 16.00 Uhr

Reinigungsmittel

Für die in den einzelnen Positionen beschriebenen Leistungen bleibt es dem Auftragnehmer

überlassen, die geeigneten Reinigungsmittel zu wählen.

Bei der Reinigung von verstaubten Flächen wie Fensterbänken, Stahlfachböden oder

Regalen ist feuchtes Wischen erforderlich. Staubwischen mit trockenen Tüchern wird nicht

abgenommen.

Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass eine einwandfreie Reinigung erfolgt, ohne

Beschädigung der zu reinigenden Flächen.

Der Einwand bei nicht erzielter einwandfreier Reinigung, der Auftragnehmer hätte die dazu

geeigneten Reinigungsmittel und den damit verbundenen Aufwand nicht kalkuliert, wird nicht

anerkannt. Eine zusätzliche Vergütung ist nicht möglich.

Von den Herstellern der entsprechenden Ausstattungen bzw. Einrichtungen wird die

Reinigung wie folgt vorgeschrieben:

- Beschichtete Stahl- und Aluminiumflächen mit lauwarmem Wasser unter Zusatz von normalem Waschmittel und 0,5 %igen Reinigungsmitteln wie z.B. Rei oder Pril.

- Textile Beläge durch Staubsaugen mittels geeigneten Geräten.

- Grundreinigung textiler Beläge bei starker Verschmutzung in Teilbereichen der Doppelböden:

- Absaugen mittels kontrarotierenden Zwei-Walzen-Bürsten-Saugmaschine,

anschließend mit Universal-Detachurmittel einsprühen,

Shampoonierung mit Trockenschaum mittels kontrarotierender Dreischeibenmaschine mit

Naturborsten (auf keinen Fall mit Borsten aus Nylon oder Polypropylen),

Shampooreste mit geeignetem Staubsauger entfernen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotene produktive Jahresplanstunden / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung vor Ort / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 161-459161
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: DNB 22/11
Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung des Dienstgebäudes

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dnb.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2022

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