Bauüberwachungsleistungen; EÜ Havenbrücken - Umwelt Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61720
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Havenbrücken - Umwelt
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Havenbrücken - Umwelt
Hexenbrücken - Umwelt
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Havenbrücken - Umwelt; Los 1: Hexenbrücken - Umwelt
Schlachthofstraße - Umwelt
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Havenbrücken - Umwelt; Los 2: Schlachthofstraße - Umwelt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Ausschreibung (in Los 1 und 2) ist im Teilnahmewettbewerb der Nachweis von mind.
3 Jahren Erfahrung in dem Bereich der umweltfachlichen Bauüberwachung in Form von
Referenzen oder einschlägiger Zertifikate nachzuweisen. Für die ÜBU, sowie der
Fachbauüberwacher gilt die Qualifikation der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII –
Umweltfachliche Bauüberwachung“.
Für die Ausschreibung (in Los 1 und 2) ist im Teilnahmewettbewerb der Nachweis von mind.
3 Jahren Erfahrung in dem Bereich der umweltfachlichen Bauüberwachung in Form von
Referenzen oder einschlägiger Zertifikate nachzuweisen. Für die ÜBU, sowie der
Fachbauüberwacher gilt die Qualifikation der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII –
Umweltfachliche Bauüberwachung“.
Für die Ausschreibung (in Los 1 und 2) ist im Teilnahmewettbewerb der Nachweis von mind.
3 Jahren Erfahrung in dem Bereich der umweltfachlichen Bauüberwachung in Form von
Referenzen oder einschlägiger Zertifikate nachzuweisen. Für die ÜBU, sowie der
Fachbauüberwacher gilt die Qualifikation der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII –
Umweltfachliche Bauüberwachung“.
Für die Ausschreibung (in Los 1 und 2) ist im Teilnahmewettbewerb der Nachweis von mind.
3 Jahren Erfahrung in dem Bereich der umweltfachlichen Bauüberwachung in Form von
Referenzen oder einschlägiger Zertifikate nachzuweisen. Für die ÜBU, sowie der
Fachbauüberwacher gilt die Qualifikation der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII –
Umweltfachliche Bauüberwachung“.
-keine-
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für die Ausschreibung (in Los 1 und 2) ist im Teilnahmewettbewerb der Nachweis von mind.
3 Jahren Erfahrung in dem Bereich der umweltfachlichen Bauüberwachung in Form von
Referenzen oder einschlägiger Zertifikate nachzuweisen. Für die ÜBU, sowie der
Fachbauüberwacher gilt die Qualifikation der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII –
Umweltfachliche Bauüberwachung“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.