Fernwärmelieferungen an Liegenschaften des Landkreises Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-754-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärmelieferungen an Liegenschaften des Landkreises Gießen
Verlängerung der Rahmenvereinbarung über Fernwärmelieferungen
Lieferung von Fernwärme an Schulen und andere Liegenschaften des Landkreises Gießen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um die unmittelbare Vergabe einer Vertragsverlängerung als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen oder wegen des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstands und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab. Es ist im Grundsatz anerkannt, dass der Auftraggeber den Gegenstand der Beschaffung nach seinen Zwecken und Bedürfnissen bestimmen kann. Die Leistungsbestimmung des Auftraggebers wird dann als vergaberechtskonform beurteilt, wenn sie (1) durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und (3) die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist (vgl. Röwekamp / Kus / Marx / Portz / Prieß, a.a.O., § 14 VgV, Rn. 45 m.w.N.). Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Der Landkreis Gießen hat sich sowohl aus nachvollziehbaren ökologischen als auch ökonomischen Gründen für Fernwärme als Energieträger für die Beheizung zahlreicher Schulen entschieden. Insbesondere erübrigt die Wärmebelieferung den Betrieb einer eigenen Heizanlage. Die Wärmelieferungen können jedoch – da sie leitungsgebunden sind – nur von einem Unternehmen erbracht werden, das in der Umgebung der betroffenen Liegenschaften ein Nah- oder Fernwärmenetz betreiben. Nach den Recherchen des Fachdienstes Bauen sind dies aktuell ausschließlich die SWG.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Fernwärme an Liegenschaften des Landkreises Gießen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um die unmittelbare Vergabe einer Vertragsverlängerung als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen oder wegen des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstands und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab. Es ist im Grundsatz anerkannt, dass der Auftraggeber den Gegenstand der Beschaffung nach seinen Zwecken und Bedürfnissen bestimmen kann. Die Leistungsbestimmung des Auftraggebers wird dann als vergaberechtskonform beurteilt, wenn sie (1) durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und (3) die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist (vgl. Röwekamp / Kus / Marx / Portz / Prieß, a.a.O., § 14 VgV, Rn. 45 m.w.N.). Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Der Landkreis Gießen hat sich sowohl aus nachvollziehbaren ökologischen als auch ökonomischen Gründen für Fernwärme als Energieträger für die Beheizung zahlreicher Schulen entschieden. Insbesondere erübrigt die Wärmebelieferung den Betrieb einer eigenen Heizanlage. Die Wärmelieferungen können jedoch – da sie leitungsgebunden sind – nur von einem Unternehmen erbracht werden, das in der Umgebung der betroffenen Liegenschaften ein Nah- oder Fernwärmenetz betreiben. Nach den Recherchen des Fachdienstes Bauen sind dies aktuell ausschließlich die SWG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Einwendungen gegen den Vertragsschluss sind gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB binnen 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend
zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]