Rauenthaler Tunnel, ergänzende Karsterkundung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61875
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rauenthaler Tunnel, ergänzende Karsterkundung
In Ergänzung zu der im Jahre 2022 ausgeführten Karsterkundung am Rauenthaler Tunnel sollen vorhandene Karststrukturen innerhalb des Gebirgstragrings hinsichtlich ihrer Größe, Lage und Füllung erkundet werden. Dazu werden ca. 900 m Kernbohrungen abgeteuft. Die Identifizierung der Karststrukturen erfolgt anschließend mittels einer Kombination aus drei verschiedenen geophysikalischen Erkundungmethodiken (Bohrlochradar, Reflexion und Mikrogravimetrie).
Rauenthaler Tunnel, 42389 Wuppertal
In Ergänzung zu der im Jahre 2022 ausgeführten Karsterkundung am Rauenthaler Tunnel sollen vorhandene Karststrukturen innerhalb des Gebirgstragrings hinsichtlich ihrer Größe, Lage und Füllung erkundet werden. Dazu werden ca. 900 m Kernbohrungen abgeteuft. Die Identifizierung der Karststrukturen erfolgt anschließend mittels einer Kombination aus drei verschiedenen geophysikalischen Erkundungmethodiken (Bohrlochradar, Reflexion und Mikrogravimetrie).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rauenthaler Tunnel, ergänzende Karsterkundung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt/Wied-Gerhardshahn
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH - Baugrundinstitut, Robert-Bosch-Str. 7, 65549 Limburg
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.