7200072505 - Rahmenvereinbarung IT-Standardausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 7200072505
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
7200072505 - Rahmenvereinbarung IT-Standardausstattung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Standardausstattung zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Bedarfsträgerin und die Erbringung von angrenzenden Dienstleistungen.
00000 Standorte der GIZ in Deutschland, Endanwender*innen oder DPU (Incoterms 2020), FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland Abrufe aus der Rahmenvereinbarung und damit einhergehende Lieferungen können für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ erfolgen.
Die Lieferungen erfolgen nach Wahl der GIZ i.d.R. innerhalb Deutschlands an
- Hauptstandorte der GIZ bei Endanwender*innen oder
- DPU (Incoterms 2020) an zentrale Stellen, oder
- FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland für den weltweiten Weiterversand.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Standardausstattung nebst der Erbringung angrenzender Dienstleistungen. Die GIZ beabsichtigt, auf Grundlage des zu schließenden Vertrages die Beschaffung von Hardware aus folgenden Produktklassen: Notebooks, Detachables, Monitore sowie Zubehör als Ergänzung der vorhergehenden Geräte für den In- und Auslandseinsatz.
Die Beschaffungen der Hardware gehen mit zu erbringenden Dienstleistungen an innerdeutschen Standorten der GIZ und zum Teil beim Lieferanten einher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Arktis IT solutions GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13581
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.arktis-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYRB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.