Bedarfs- und Entwicklungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2022-00061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bedarfs- und Entwicklungsplanung
Erstellung und Umsetzungsbegleitung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Branddirektion Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.E, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
Erstellung und Umsetzungsbegleitung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Branddirektion Frankfurt am Main
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Referenzliste (mit dem Angebot einzureichen)
Es ist der Vordruck Referenzliste (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) beizufügen. Als Referenzzeit gelten die Kalenderjahre 2015 bis 2022. Aus den Angaben müssen u.a. der Name des Auftraggebers, der Ausführungzeitraum sowie die Art der ausgeführten Leistungen hervorgehen.
Eine Eignung besteht nur, wenn innerhalb des Referenzzeitraumes
- mindestens drei Bedarfs‐ und Entwicklungspläne/Brandschutzbedarfspläne bei
Feuerwehren mit den folgenden Merkmalen erfolgreich erstellt wurden bzw. eine
Überprüfung durchgeführt wurde:
- Feuerwehren einer Kommune mit mindestens 500.000 Einwohnern
- Feuerwehren mit mindestens fünf Feuerwachen der Berufsfeuerwehr
- Feuerwehren mit mindestens 500 hauptberuflichen feuerwehrtechnischen
Einsatzkräften
- Feuerwehren in Deutschland
und
- mindestens drei Bedarfs‐ und Entwicklungspläne/Brandschutzbedarfspläne bei
Feuerwehren mit den folgenden Merkmalen erfolgreich erstellt wurden:
- Berufsfeuerwehr in Hessen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).