Trockenbauarbeiten 1. und 2. BA, Erweiterung und Umbau Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar Referenznummer der Bekanntmachung: 23B 340 22 448-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten 1. und 2. BA, Erweiterung und Umbau Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar
Der Landkreis Kassel plant den Umbau und die Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule in Hofgeismar. Die Schule mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie einer Abteilung für körperlich und motorische Entwicklung, soll in drei Bauabschnitten saniert und erweitert werden. Die Arbeiten finden bei laufendem Schulbetrieb statt.
Käthe-Kollwitz-Straße 10, 34369 Hofgeismar
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten werden die Klassenraumtrennwände erneuert und Anpassungen an den Raumaufteilungen der Nebenräume vorgenommen. Die Unterdecken werden im gesamten Gebäude erneuert.
Wesentliche Arbeiten:
Ca. 1.100 m² Einbau neuer Trockenbauwände (520 m² BA1 / 580 m² BA2 )
Ca. 940 m² Einbau Akustikdecken aus HWL-Platten (350 m² BA1 / 590 m² BA2 )
Ca. 630 m² Einbau GK-Unterdecken (380 m² BA1 / 250 m² BA2 )
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten 1 - 2 BA, Erweiterung und Umbau Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar
Ort: Beverungen
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37688
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)