Grün und Außenanlagepflege BHZ, JVA, AG Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0374
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grün und Außenanlagepflege BHZ, JVA, AG Fulda
Grün- und Außenanlagenpflege BZH, JVA, AG Fulda
Behördenzentrum Königstraße 2, Am Rosengarten
Amtsgericht und JVA Am Hopfengarten 3
36037 Fulda
Ausführung der Grünpflege (ca. 1.880 m²), der Reinigung der
Außenanlagen (ca. 7.112 m²) im Behördenzentrum, Königstraße 2, Am Rosengarten, Amtsgericht und JVA, am Hopfengarten 3, 36037 Fulda, für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Ost.
Zum Leistungsumfang der Grünpflege und der Reinigung der Außenanlagen gehören unter anderem: das Mähen der Rasenfläche die fachgerechte Pflege der Pflanzfläche, Laub entfernen,
Reinigung/Kehren der öffentlichen Flächen, Gehwege und Parkplätze mit
Flugmüllbeseitigung; Sportplatzreinigung.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz).
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
- Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Grünpflege, Reinigung der Außenanlagen)
• Umfang (Angabe der Fläche/laufende Meter, getrennt nach der jeweiligen Leistungsart)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und
Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Bestätigung, dass bei der Ausführung der Leistungen im Bereich "Pflanzenpflege und Reinigung der Außenanlagen" vor Ort mindestens ein Beschäftigter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Landschaftsgärtner oder einer
entsprechend gleichwertigen Berufsausbildung im Bereich "Gartenbau" eingesetzt wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/ Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen einer Personenprüfung (Zuverlässigkeitsüberprüfung) durch das HLKA unterziehen zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]