22FEI60082 / SpDr L60 Kempten, Anpassung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60082
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI60082 / SpDr L60 Kempten, Anpassung
22FEI60082 / SpDr L60 Kempten, Anpassung
Kempten
Anpassung des Stellwerks SpDr L60 Kempten
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Gemäß Finanzierungsvereinbarung ist das öffentliche Vergaberecht einzuhalten. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemäß Modulvertrag 3
RSTW, Pkt. 5.2 im Verhandlungsverfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen Modulvertrag 3 RSTW in dieser Technik abgeschlossen hat. Der Modulvertrag 3 RSTW für SpDrL60 wurde gemäß Anlage 10 der LuFV (Anwendung, da RSTW-Projekte überwiegend LuFV-finanziert werden) in einen EU-weiten Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gestellt. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe des Modulvertrages bezieht sich auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 2018/S 200-455523 vom 17.10.2018.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22FEI60082 / SpDr L60 Kempten, Anpassung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.