Vergabe einer Konzession für die Überprüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte der Gefangenen auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 5361E - JVA WE – 8/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiterstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession für die Überprüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte der Gefangenen auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Die JVA Weiterstadt beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistungskonzession zur wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte der Gefangenen nach der DGUV V3 und der BetrSichV.
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt, Vor den Löserbecken 4, 64331 Weiterstadt
Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt beabsichtigt, die Konzession für die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte nach der DGUV V3 und der BetrSichV für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt auszuschreiben. Der Konzessionszeitraum beträgt drei Jahre, mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen über 24 Monaten an männlichen Erwachsenen, ebenso für die Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen. Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 537 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 665 Plätzen.
Der Konzessionär hat in der Justizvollzugsanstalt insgesamt ca. 3.500 ortsveränderliche Elektrogeräte der Gefangenen zu überprüfen. Eine flächendeckende Überprüfung gemäß DGUV V3 wurde bislang nicht durchgeführt.
Die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte (1- phasige) der Gefangenen ist auszuschreiben. Die Prüffrist für diese Geräte beträgt gemäß DGUV V3 zwei Jahre. Die turnusmäßige Überprüfung soll in den Freizeiträumen auf den jeweiligen Häusern erfolgen. Die Elektrogeräte der Gefangenen werden in die Räumlichkeiten verbracht und dort überprüft.
Zusätzlich soll einmal im Monat die Überprüfung neu eingebrachter Elektrogeräte für Gefangene erfolgen. Eine Ausgabe neuer Elektrogeräte ist gemäß der HVV erst nach Durchführung der Elektrogeräteüberprüfung nach DGUV V3 möglich.
Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt in einem separaten Raum in den Räumlichkeiten der Kammer.
Die Kosten der Überprüfung hat der Gefangene zu tragen.
Die durchgeführte Überprüfung ist mittels einer Plakette kenntlich zu machen. Auf der Plakette ist das nächste Prüfdatum anzugeben. Ferner ist die Überprüfung zu dokumentieren.
Elektrogeräte, die die Überprüfung nicht bestehen, sind zu separieren. Die Entsorgung von defekten Geräten erfolgt durch die Anstalt.
Die Überprüfung der Elektrogeräte kann von Montag bis Freitag, von jeweils 08:00 Uhr – 16:00 Uhr erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betriebsrisiko ausschließlich dem Konzessionär obliegt.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: 1.) Die Preisgestaltung für die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte.
- Kriterium: 2.) Die personelle und technische Ausstattung sowie Flexibilität, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2021 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2018-2020 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der Überprüfung von Elektrogeräten.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021, 2021 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen der Überprüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zur Überprüfung von Elektrogeräten, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Überprüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte – JVA Weiterstadt“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Überprüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]