Bauüberwachungsleistungen: Rückbau Oberleitungsanlagen (OLA) am Bf Hanau Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35644
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Rückbau Oberleitungsanlagen (OLA) am Bf Hanau Nord
Bf Hanau Nord
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE. Im Bahnhof Hanau Nord wird im Zuge des zentralseitig aufgelegten Sonderprojektes
die nicht mehr genutzte Oberleitung über den Gleisen 536 und 546 und der Weichenverbindung
530/531 zurückgebaut. Die weiterhin erforderlichen Bestandsmaste werden
an die Betriebsgleise versetzt, um die betriebliche Erreichbarkeit gewährleisten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen: Rückbau Oberleitungsanlagen (OLA) am Bf Hanau Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Hanau Nord
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE. Im Bahnhof Hanau Nord wird im Zuge des zentralseitig aufgelegten Sonderprojektes
die nicht mehr genutzte Oberleitung über den Gleisen 536 und 546 und der Weichenverbindung
530/531 zurückgebaut. Die weiterhin erforderlichen Bestandsmaste werden
an die Betriebsgleise versetzt, um die betriebliche Erreichbarkeit gewährleisten zu können.
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
NT01: Mehraufwand bezüglich Bauzeitverlängerung
Gemäß Hauptvertrag beginnt der Leistungszeitraum am 01.02.2019 und endet am 13.07.2019. Anlage 2.2 (Ermittlung der
Vergütung) zeigt noch einen nachlaufenden Leistungszeitraum für den Projektabschluss (außerhalb der Baustelle) bis Ende Oktober 2019.
Sperrzeiten waren demnach nur für 2019 geplant und kalkuliert (siehe Sperrzeiten gem. Ausschreibung, Anlage 03).
Bis Ende Oktober 2019 hat die ausführende Firma allerdings ihr
Leistungssoll nicht erfüllen können, sodass weitere Bauleistungen in 2020 erforderlich wurden.
Auch in 2020 konnten die Arbeiten nicht, wie nach Ausführungsplanung und Bauvertrag vorgesehen, abgeschlossen werden,
sodass weitere Bauleistungen (Oberbaumaßnahmen) in 2021 erforderlich wurden.
Auch in 2021 konnte die Oberbaumaßnahme nicht abgeschlossen werden, weshalb sich der Projektabschluss weiter verzögerte.
Die Oberbaumaßnahme soll nun in 2023 abgeschlossen werden (auch hier wird wieder ein Betra-Antrag, eine EbsÜ-Anpassung und die Schichtbesetzung erforderlich), im Anschluss kann der gemäß Hauptvertrag vorgesehene Projektabschluss durchgeführt werden kann.