Mitgliedschaft Einkaufsgemeinschaft(3/002/2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mitgliedschaft Einkaufsgemeinschaft(3/002/2021)
Einkaufsdienstleistungen für allgemeine medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmittel sowie Wirtschaftsbedarf, und Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik)
Der Auftragnehmer (i. F. Einkaufsdienstleister) hat für den Auftraggeber die möglichst umfassende Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich zu erbringen. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf allgemeine medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmittel sowie Wirtschaftsbedarf und Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik).
Das klinische Gesamtbeschaffungsvolumen in den Bereichen medizinischer und pflegerischer Sachbedarf, Wirtschaftsbedarf sowie Investitionsgüter beträgt derzeit ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto pro Jahr. Dem zukünftigen Einkaufsdienstleister wird ein Umsatzvolumen, welches mit dessen Vertragspartnern umgesetzt wird, von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr vom Auftraggeber zugesagt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mitgliedschaft Einkaufsgemeinschaft(3/002/2021)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismannig
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Vergabe-Plattform "subreport ELViS". Fragen zu der Ausschreibung, den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabe-Plattform „subreport ELViS“ an die Kontaktstelle zu richten. Auch Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation werden elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de rVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)