EU-P 0755-22EK1 Ablösung, Implementierung und Betrieb eines Ausweisverwaltungs-systems und Self-Service-Webportals für Fremdfirmenkunden am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0755-22EK1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0755-22EK1 Ablösung, Implementierung und Betrieb eines Ausweisverwaltungs-systems und Self-Service-Webportals für Fremdfirmenkunden am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main
Die Fraport AG als Betreiberin des Flughafen Frankfurt a. M. möchte das bestehende Ausweisverwaltungssystems (AVS) mit seiner Vielzahl an Schnittstellen zu Partnersystemen ablösen, um mit einem moderneren System die Prozesse rund um die Ausweiserstellung und -verwaltung zu digitalisieren. Das System muss dabei 24/7/365 im Betrieb sein, um den Flughafenbetrieb im Zusammenhang mit den sicherheitsrechtlichen Bedingungen zu gewährleisten. Die Hauptaufgabe ist die Bearbeitung und Verwaltung von Ausweisen, die Sicherstellung von gesetzlichen Vorgaben im Zutrittsmanagement, die Pflege des Zutrittsmanagements am Flughafen sowie die Produktion und Ausgabe von Flughafenausweisen.
Die Abnahme des Systems ist in Q2/Q3 2025 geplant.
Während des Vergabeverfahrens wird eine obligatorische Überprüfung der u. a. wichtigsten Muss-Anforderungen des AVS im Rahmen einer Demo-Session stattfinden.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: 01.04.2023
Ausführungsende: 31.12.2035
Das neue System muss zum einen die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Prozesse erfüllen, aber auch als wesentliche Steuerungseinheit und Datenquelle für andere Systeme dienen. Gleichzeitig wird das zukünftige AVS mehrere Informationen aus anderen Bestandssystemen ziehen müssen, um die Prozesse abbilden zu können (bspw. Personaldaten aus SAP). Das System muss folgende Prozesse abbilden:
- Erstellung von Flughafenausweisen mit verschiedenen Layouts sowie Ausweisdruck (inklusive Kodierung des Legic-Chips) aus dem System heraus in Verbindung mit angeschlossenen Geräten und / oder von externen Dienstleistern
- Pflege und Verwaltung von Stammdatensätzen (Personen, Fahrzeuge, Firmen) durch Fraport im AVS
- Federführende Verwaltung und Vergabe von Zutrittsberechtigungen im Zusammenspiel mit angebundenen ZK-Systemen
- Verwaltung und Prüfung von Voraussetzungen für Zutrittsberechtigungen
- Reporting- und Auswertungsmöglichkeiten
- Kundenmanagement (bspw. automatisierte Benachrichtigungen bei bestimmten Systemaktionen)
- Vollständige Digitalisierung von Workflows rund um ausweisrelevante Themen (bspw. Beantragung von Ausweisen, Berechtigungen und Produkten wie Schulungen) durch externe und interne Kunden
- Erhöhung der Transparenz und des Self-Service durch die Kunden, indem sie Statusanzeigen, Ablaufdaten und weitere wichtige Informationen einsehen und auswerten und ihre Daten selbstständig pflegen können
Das System muss permanent weiterentwickelt und aufgrund gesetzlicher Vorgaben und Änderungen aktualisiert werden. Gleichzeitig soll es ein hohes Maß an Konfigurierbarkeit - durch Fraport selbst - ermöglichen, um flexibel auf Prozessänderungen zu reagieren.
Ziele des Projekts sind die erfolgreiche Migration auf ein leistungsfähiges und modernes Ausweisverwaltungssystem und die reibungslose Ablösung des aktuellen AVS sowie die Einführung von digitalen Anträgen und Workflows sowie eines Self-Service Portals für die externen Kunden. Dabei muss das System folgende weitere standardmäßige Anforderungen erfüllen:
- Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben
- Rechts- und revisionssichere Stammdaten- und Ausweisverwaltung und Nachvollziehbarkeit von Vorgängen
- Umsetzung gesetzlicher Anforderungen des Luftsicherheitsgesetzes, der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung, der DVO (EU) 2015/1998, der DSGVO und des BDSG
- Intuitive Eingabe- und Menüführung
- Hohes Maß an Konfigurier- und Parametrierbarkeit geschäftsbasierender Prozesslogiken durch Fraport selbst (u. a. Anpassung von Workflows oder Geltungszeiträumen).
Der Anbieter verpflichtet sich, vor Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Vertraulichkeitsvereinbarung der Fraport zu unterzeichnen.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser
Auftragsbekanntmachung und des Dokumentes "Teilnahmeantrag", welches unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer
III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben,
werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Diverse Softwarefunktionen sowie Hardware und Beratungs- und Entwicklungstage zum Festpreis und nach Aufwand.
Verlängerung des Wartungsvertrags um bis zu 10 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag", welches unter der
Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de
elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl.
VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen sollen die
Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag" enthalten sind, verwendet werden.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den
Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teillnahmeantrag" zu belegen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und der Anlage "Erläuterung zur
Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag" ist, das unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer
III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
· in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
· in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
· dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens
und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
· dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.
Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Anlage 1_Bewerber- / Bietergemein- schaftserklärung“ verwendet werden, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen.
Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sowie der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) inkl. der darin geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. des Teilnahmeantrags per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Zu beachten ist, dass für die Angebotsabgabe die Installation des Programms "ava.sign", welches Sie kostenfrei über iTWO tender herunterladen können, zwingend erforderlich ist.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Ergänzungen zum Verfahren
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente "Teilnahmeantrag" sowie die entsprechenden Anlagen 1 bis 4 heruntergeladen und in einem externen Programm (z. B. Adobe Reader) geöffnet und bearbeitet werden müssen. Die Dokumente lassen sich nicht im Browser (z. B. Chrome, Firefox) öffnen und bearbeiten.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden. Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen werden.?Siehe hierzu auch die Online-Hilfe von RIB - Teilnahmeantrag zurückziehen (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmew_zurueckziehen.html).
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]