BIM-Vermessungsleistung für die Projekte „Stendal-Glindenberg“ und „DSTW Wulfen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55882
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Vermessungsleistung für die Projekte „Stendal-Glindenberg“ und „DSTW Wulfen“
Stendal, Glindenberg, Wulfen
siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Vermessungsleistung für die Projekte „Stendal-Glindenberg“ und „DSTW Wulfen“
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stendal, Glindenberg, Wulfen
siehe II.1.4)
-entfällt-
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Mehrleistung bei Vermessung für Lageplan, DGM und Bestandsmodell im Abschnitt "Stendal-Glindenberg", Leistungsposition 3.1 a) laut Anlage "Ermittlung der Vergütung"
In den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen wurde ein Hinweis formuliert, dass im Bereich von 5m beidseitig der Gleisachsen Punktwolken aus einem korrespondierendem Projekt zur Verfügung gestellt werden. Diese Punktwolken wurden per Messzug erzeugt und konnten dem AN erst nach der Beauftragung zugänglich gemacht werden. Die Daten waren nachweislich unbrauchbar, daher werden Ergänzungsmessungen notwendig. Bei Bauwerken mit einer Ausdehnung >5m würden zwei Informationsquellen in einem Objekt entstehen. Da nach RIL 883.71010 die Lagegenauigkeit bei +/- 0,1 m liegen muss, wäre bei zwei Auftragnehmern mit einer Abweichung von schlimmstenfalls 0,2 m zu rechnen, was wiederum der RIL widersprechen würde.