2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33748
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92)
München
Umweltfachliche Bauüberwachung Gewässerschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umweltfachliche Bauüberwachung Gewässerschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Umweltfachliche Bauüberwachung Gewässerschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
m Rahmen der Bautätigkeiten zur 2.SBSS wurde es notwendig, dass die UBÜ die nächtlichen Aushubarbeiten und die Beweissicherung des Schadenfalls „Zugentgleisung“ in einer Sperrpause am Wochenende vom 11./12.12.2021 überwacht sowie die ausgeführten Arbeiten dokumentiert und Meldung an das WWA übersendet. Die zusätzlichen Leistungen stehen im fachlichen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag, Los 2 (Gewässer- und Bodenschutz). Die Leistungen erzeugen zusätzliche Kosten im Wert von 600 € und stellen somit einem geringen Prozentsatz der Summer des Hauptvertrags dar, s. VII.2.3). NT11
Die nächtliche Begleitung und Überwachung am Wochenende vom 11./12.12.2021 wurde erforderlich, da zur Beseitung eines bei einer Zugentgleisung enstandenen MKW-Schadens, ein stark befahrener Steckenabschnitt benutzt werden musste, in dem eine Sperrpause ausschlißlich in der Nacht und am Wochenende vom Betrieb genehmigt wurde. Ein neuer AN müsste zunächst aufwändig in die Örtlichkeiten und das Baugeschehen und die Bauhistorie der 2. SBSS eingewiesen werden. Die schon vertraglich gebundene AN kennt die Begebenheiten, Beteiligten und die Anlagen vor Ort und ist mit den Bauabläufen vertraut und kann somit eine konsistente Überwachungsleistung sicherstellen. Diese komplexen Zusammenhänge zu verstehen würde bei einen neuen AN zunächst viel Einarbeitungszeit erfordern wordurch beträchtliche Zusatzkosten entstehen würden.