81284090 - Sektorvorhaben Nachhaltiger Konsum Referenznummer der Bekanntmachung: 81284090

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81284090 - Sektorvorhaben Nachhaltiger Konsum

Referenznummer der Bekanntmachung: 81284090
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung setzt die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) das Sektorvorhaben Nachhaltiger Konsum um. Ziel des Vorhabens ist es, nachhaltigen Konsum zu stärken, Transparenz über Glaubwürdigkeit und Aussagen von Siegeln für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen sowie öffentliche und private Akteure beim nachhaltigeren Einkauf und Unternehmen bei der Ausgestaltung von nachhaltigeren Geschäfts- und Einkaufspraktiken zu unterstützen. Dazu tragen insbesondere das Portal Siegelklarheit sowie das staatliche Textilsiegel Grüner Knopf bei.

Das Verbraucherportal Siegelklarheit (SK) stellt Informationen über den inhaltlichen Anspruch von Standardsystemen im Hinblick auf Sozial- und Umweltkriterien sowie deren Glaubwürdigkeit zur Verfügung. Die Standardsysteme werden in verschiedenen Produktgruppen anhand abgestimmter Kriterienraster bewertet (Benchmarking). Gesteuert wird das Portal der Bundesregierung durch einen Ressortkreis bestehend aus BMZ (federführend), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Bundesregierung verfügt mit Siegelklarheit über ein qualitativ hochwertiges und (inter-) national geschätztes Informationsportal zu Sozial- und Umweltstandards. Sie hat sich in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und dem "Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum" (NPNK) zum Ausbau von Siegelklarheit verpflichtet. Das Portal ist somit ein wichtiges Instrument zur Förderung nachhaltigen privaten Konsums und Referenz in der politischen Nachhaltigkeitsagenda Deutschlands. Mehr dazu unter: www.siegelklarheit.de

Im September 2019 wurde zudem das staatliche Siegel Grüner Knopf gelaunched, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltige Textilien erkennen können. Das Siegel verlangt von Unternehmen verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und stellt Anforderungen an die nachhaltige Herstellung. Siegelgeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Aktuell bieten rund 80 Unternehmen Produkte mit dem Grünen Knopf an, seit dem Start wurden über 150 Millionen Textilien verkauft, 40% der Menschen in Deutschland kennen laut einer repräsentativen Umfrage das Siegel. Um Mensch und Umwelt noch umfassender zu schützen, wurden die Anforderungen weiterentwickelt. Die neue Standardversion Grüner Knopf 2.0 wurde in einem öffentlichen Konsultationsprozess und durch Beratungen eines Expert*innenbeirats entwickelt, und wird etwa ab Mitte des Jahres 2022 prüfbar sein. Die Anforderungen des Grünen Knopfs sind außerdem für die nachhaltige öffentliche Beschaffung nutzbar. Der Grüne Knopf ist als Gewährleistungsmarke in Deutschland sowie unter dem Namen Green Button als europäische Gewährleistungsmarke eingetragen. Der Grüne Knopf hat bereits eine Markenkommunikation und etablierte Kanäle (z.B. eine Website, Social Media Kanäle Instagram, LinkedIn, Facebook, Youtube), es gibt Kampagnenmotive und Bewegtbildmaterial (u.a. Erklärfilm, SoMe-Clips), Materialien wie Flyer, Messematerialien, Give-aways für die Außenkommunikation sowie Materialien wie Sharepics, Plakate, Grafik- und Textbausteine etc. für die Eigenkommunikation der Unternehmen. Außerdem wurden Kooperation mit Verlagen, Plattformen und Institutionen für die Kommunikation genutzt. Der Grüne Knopf war auf zahlreichen Veranstaltungen mit Ständen und inhaltlichen Beiträgen präsent. Weitere Informationen unter: www.gruener-knopf.de; Instagram-Kanal; LinkedIn.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 126 520.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79952000 Event-Organisation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

65760 Eschborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufbauend auf der bisherigen Kommunikation zum Grünen Knopf und zu Siegelklarheit soll ein Konzept inkl. Umsetzung der Maßnahmen entwickelt werden, das beide Instrumente, wo es sinnvoll erscheint, perspektivisch stärker verzahnt sowie bei einzelnen Teilaspekten der Kommunikation der jeweiligen Initiativen unterstützt. Schwerpunkt der Kampagne ist die Verbraucherkommunikation, nachgelagert spielt aber auch die Kommunikation an und mit relevanten Stakeholdern (insbesondere Unternehmen/ Branche für die Akquise, Politikumfelder sowie die Zivilgesellschaft) eine wichtige Rolle. Neben der Veröffentlichung über eigene Kanäle des Grünen Knopfs (Website sowie Social Media) sollen Publikationen in externen Medien stattfinden, hierbei soll der Fokus auf Onlineschaltungen gelegt werden. Inhalte für die eigenen Kanäle sollen durch den Auftragnehmer konzipiert und ausgearbeitet sowie bezüglich Social Media veröffentlicht werden. Shareables für Kooperationen mit anderen Kanälen sollen für beide Initiativen konzipiert und erstellt werden. Darüber hinaus sollen Grüner Knopf und Siegelklarheit bei relevanten Veranstaltungen und Messen der Branche vorgestellt werden. Die Kommunikation zum staatlichen Textilsiegel sowie auch die Kommunikation von Siegelklarheit richtet sich an alle relevanten Stakeholder wie Verbraucher*innen, Unternehmen/ Fachwelt und Zivilgesellschaft. Die Kommunikation muss alle diese Zielgruppen mitdenken.

Mediakampagne Grüner Knopf und Siegelklarheit: Aufbauend auf der bisherigen Verbraucherkommunikation des Siegels Grüner Knopfs soll eine Kommunikationskampagne für Verbraucher*innen entwickelt und umgesetzt werden. Diese soll über Publikationen in externen Medien stattfinden, mit Fokus auf Onlineschaltungen. Konkret wird hier die Planung von Anzeigen, Erstellung von Abstimmung von Advertorials und grafische Aufbereitung für bspw. Social Media Kooperationen und Onlineschaltungen gewünscht. Weiterhin soll die Relevanz des Onlineportals "Siegelklarheit" für Konsument*innen gesteigert werden. Auch hier sollen Social Media-Kooperationen sowie in geringerem Umfang auch Online-Schaltung genutzt werden.

Kommunikation über eigene Social Media-Kanäle: Während Siegelklarheit bislang hauptsächlich als Informationsportal dient und demnach aktiv über die Website zu erreichen ist, hat das Siegel Grüner Knopf Social Media-Kanäle angelegt, die proaktiv auf verschiedene Themenbereiche wie nachhaltiger Textilkonsum, Mode- und Kleiderkunde, Problematiken in der Textilindustrie hinweist sowie über diese und das Siegel Grüner Knopf aufklärt. Die bisherige Kommunikation über eigene Grüner-Knopf-Social Media-Kanäle (Instagram, Facebook, LinkedIn, Youtube) wird fortgeführt und ausgebaut. Für Siegelklarheit sollen keine eigenen Social Media Accounts erstellt werden, aber nach Möglichkeit gelegentlich in die Grüner-Knopf-Kanäle integriert werden.

Vorstellung und Integration bei (Branchen-)veranstaltungen: Der Grüne Knopf soll bei relevanten Veranstaltungen und Messen der Branche integriert und vorgestellt werden. Dies dient einerseits der Bekanntheitssteigerung des Siegels, andererseits ermöglicht es der Geschäftsstelle Grüner Knopf bzw. dem BMZ mit wesentlichen Stakeholdern in den Dialog zu treten und branchenrelevante Entwicklungen mitzugestalten. Die Einbindung des Grünen Knopfs kann unterschiedlich ausfallen, beispielsweise durch Einbindung in Dialogformate oder Standpräsenzen. Aktuell besteht ein Set an Ausstellungsmodulen für den Grünen Knopf, diese sollten im Laufe der Vertragslaufzeit einmal erneuert/aktualisiert werden. Auch für Siegelklarheit fallen unterstützende Tätigkeiten im Rahmen der Veranstaltungsorganisation an, u.a. solle ein Basis-Set an Ausstellungsmodulen (z.B. Roll-up, Flyer) erstellt werden.

Kooperationen: Es soll ein Konzept für mögliche Kooperationen des SV Nachhaltiger Konsum erstellt werden. Der Fokus der Kooperationsarbeit mit relevanten Branchenakteuren liegt hauptsächlich in der Stärkung des staatlichen Siegels Grüner Knopf in seiner Bekanntheit als auch in der Glaubwürdigkeit. Mitgedacht werden sollte, wie das Portal Siegelklarheit in seiner Bekanntheit gesteigert wird und ggf. auch gemeinsam mit der Platzierung des Siegels Grüner Knopf in relevanten Branchendiskussionen gestärkt werden kann.

Werbemittel: Sowohl für das Siegel Grüner Knopf als auch für die Informationsplattform sollen Werbemittel erstellt werden. Neben Printmaterialien wie Flyern können dies Onlinedokumente sein, beispielsweise Sharepics, Grafikelemente oder Online-Banner. Diese sollten von der Geschäftsstelle Grüner Knopf, lizenzierten Unternehmen, dem Siegelklarheit-Sekretariat, sowie weiteren Branchenakteuren nutzbar sein.

Unterstützung, strategische Kommunikation, Marktforschung: Zudem soll die Tätigkeit von Grüner-Knopf-Geschäftsstelle und Siegelklarheit-Sekretariat unterstützt werden durch Recherche und Design von Grundlagen-Dokumenten, ggf. Bereitstellen von Messepersonal oder unterstützende Tätigkeiten wie Konfektionierung von Taschen; Kuriere etc. Zudem ist eine übergreifende Beratung des Sektorvorhabens mit allen seinen Komponenten gefragt. Über eine jährliche Marktforschung sollen in Zusammenarbeit mit einem renommierten Anbieter wesentliche Kennzahlen wie Bekanntheit und Akzeptanz abgefragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 108-305187
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Tinkerbelle GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tinker-belle.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 126 520.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YGEN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2022

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