Planmäßige und außerplanmäßige Instandhaltungsmaßnahmen an 20 Elektrotriebzügen der BR 424 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF60234
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planmäßige und außerplanmäßige Instandhaltungsmaßnahmen an 20 Elektrotriebzügen der BR 424
Gegenstand der Vergabe sind planmäßige und außerplanmäßige Instandhaltungsmaß-nahmen („IH-Maßnahmen“) an 20 Triebzügen der Baureihe 424 („Fahrzeuge“), die sich derzeit nicht im Betrieb befinden. Die Leistungen sind in der Werkstatt des jeweiligen Bieters durchzuführen und werden in den weiteren Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Der entsprechende Leistungskatalog sieht verschiedene IH-Maßnahmen vor, die später je Fahrzeug gesondert und je nach Bedarf per Abruf durch den AG bestimmt werden.
Mit der Ausführung der IH-Maßnahmen kann bereits ab dem 1. August 2022 jederzeit begonnen werden; der AG wird dem Bieter die Fahrzeuge entsprechend rechtzeitig zur Verfügung stellen oder zur Abholung bereitstellen. Der AG strebt an, die Fahrzeuge nach Abschluss der ausgeschriebenen IH Maßnahmen in eigener Verantwortung weiter um-zubauen (Refresh). Insofern sind bei der Erbringung der hier ausgeschriebenen IH-Maßnahmen die Anforderungen des als Anhang C3 Rahmenterminplan IH ET424 beigefügten Zeitplans zu berücksichtigen. Die detaillierte Terminplanung erfolgt zwischen den Parteien dann später.
Im Hinblick auf den Zeitplan (Anhang C3 Rahmenterminplan IH ET424) wird bereits auf Folgendes hingewiesen:
An 3 der 20 Fahrzeuge sind lediglich solche IH Maßnahmen durchzuführen, die die Sanierung des Fußbodens sowie ggf. Korrosions-Sanierungen betreffen. Es ist sicherzustellen, dass spätestens am 6. Februar2023 das erste, am 27. Februar 2023 das zweite und am 20. März 2023 das dritte dieser drei Fahrzeuge an den AG zurückgegeben wird.
Im Hinblick auf die zeitliche Durchführung der IH-Maßnahmen an den übrigen 17 Fahr-zeugen gilt Folgendes: Die Rückgabe des ersten Fahrzeuges nach Abschluss der Arbeiten muss bis spätestens 10. April 2023 erfolgen; für die weiteren Fahrzeuge wird auf den Terminplan verwiesen (Anhang C3 Rahmenterminplan IH ET424). Unabhängig von den vorstehenden Vorgaben sind sämtliche IH-Maßnahmen an allen Fahrzeugen bis spätestens 31. Mai 2023 abzuschließen.
Es wird erneut klargestellt, dass die IH-Maßnahmen ab 1. August 2022 durchgeführt und die Fahrzeuge ab dann jederzeit an den AG zurückgegeben werden können, also auch deutlich vor den im Zeitplan dargestellten Spätest-Terminen. Der AG übernimmt die Fahrzeuge in diesem Fall, auch nach eventueller vorheriger Überführung durch den Bie-ter, und stellt sie auf seine Kosten und sein Risiko ab, bevor sie später den weiteren vom AG geplanten Umbaumaßnahmen zugeführt werden.
Gegenstand der Vergabe sind planmäßige und außerplanmäßige Instandhaltungsmaß-nahmen („IH-Maßnahmen“) an 20 Triebzügen der Baureihe 424 („Fahrzeuge“), die sich derzeit nicht im Betrieb befinden.
eine Verlängerungsoption (vom Juni 2023 bis Ende 2023) steht zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) im Ver-handlungsverfahren ohne öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 48 Abs. 9 i. V. m. § 37SektVO).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planmäßige und außerplanmäßige Instandhaltungsmaßnahmen an 20 Elektrotriebzügen der BR 424
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.