Sicherungsleistungen für Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60040
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n
Sicherungsleistungen für Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n;
Einsatz Sicherungsaufsichtskräfte, Sicherungspersonale, Feste Absperrung, ATWS, Signalisierung, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
Bahnhof Zossen
Sicherungsleistungen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb sowie bauaffine Dienstleistungen;
übertragene Leistungen 2023 gemäß Vergabeunterlagen, Sicherungsleistungen 2024-2026 in Option gemäß Vergabeunterlagen
Sicherungsleistungen 01.01.-31.12.2024
Sicherungsleistungen 01.01.2025-31.12.2026
Information zum Leistungszeitraum: Vertragsbeginn 14.11.2022; Beginn der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle ist der 01.01.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen für Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n
Ort: Bentwisch
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18182
Land: Deutschland
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.