81286133-Werkbank Microsoft 365 Betriebsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: 81286133
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81286133-Werkbank Microsoft 365 Betriebsunterstützung
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Entwicklung von Anwendungen auf der Grundlage von Microsoft 365-Produkten und deren Betrieb.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Der Bereich DIGITS (Digitale Transformation und IT Solutions) unterstützt die Bereiche und Stabsstellen der GIZ dabei, ihre Abläufe und die zentralen organisationsübergreifenden Geschäftsprozesse durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien effektiv und effizient zu gestalten. Dies geschieht sowohl durch den Einsatz von geeigneter Standard-Software als auch durch die Realisierung eigener IT-Lösungen. Die Gruppe "Digital Workplace: Cloud Services 1" unterstützt die Abteilung durch die Planung und Bereitstellung des Microsoft 365 Tenants und der darin laufenden Anwendungen.
Die GIZ hat in der Vergangenheit Microsoft 365-Lizenzen für alle Mitarbeiter erworben. Im Rahmen des GIZ-Intranets (IDA) werden derzeit neben SharePoint weitere Produkte von Microsoft 365 (Microsoft Teams, Planner, OneDrive for Business, Exchange Online) unternehmensweit ausgerollt. Die anderen Anwendungen, die Teil von Microsoft 365 sind, sind derzeit noch nicht in Produktion. Einige, wie z. B. Power BI, Power Apps oder Power Automate, Stream und Forms, werden derzeit getestet oder erprobt.
Derzeit ungenutzte Microsoft-Anwendungen sollen zukünftig dort eingesetzt werden, wo sie in Kundenprojekten effektiv und effizient genutzt werden können. Ziel ist es, das in der GIZ lizenzierte Microsoft-365-Portfolio so sinnvoll und kosteneffizient wie möglich zu nutzen. Ein Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den zuständigen Gremien (Datenschutz, Betriebsrat, IT-Sicherheit), um deren Zustimmung vor dem Roll-out zu erhalten.
Um das Produktportfolio von Microsoft 365 möglichst effizient nutzen zu können, wird die GIZ die einzelnen Dienste einführen sowie mögliche Geschäftslösungen durch Kombination dieser Dienste konfigurieren oder entwickeln. Je nach Anwendungsfall können auch Komponenten von Microsoft Azure zur Erweiterung dieser Lösungen integriert werden.
Hierfür benötigt die GIZ Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und dem Betrieb von eigenen Anwendungen auf Basis von Microsoft 365.
Die Anzahl der Anwendungen / Lösungen richtet sich nach den Anforderungen. Es ist geplant, Lösungen nach Möglichkeit aus der Kombination von Microsoft 365-Diensten, aufzubauen Falls eine Eigenentwicklung erforderlich ist, werden spezifische Projekte aufgesetzt, die durch Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abgewickelt und unterstützt werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CONET Solutions GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YGC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.