Telekommunikation, Alarmserver, Patienteninfotainment Referenznummer der Bekanntmachung: 99426-05-05
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 204-576974)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikation, Alarmserver, Patienteninfotainment
Bestückung eines Neubaus mit einer Telefonanlage, einem Alarmserver, sowie eines bettenweisen Patienten-Informationssystems.
Die Anlagen sollen für 5 Jahre geleast werden.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E95999134 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bestückung eines Neubaus mit einer Telefonanlage, einem Alarmserver, sowie eines
bettenweisen Patienten-Informationssystems.
Die Anlagen sollen für 5 Jahre geleast werden.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und
Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Ausführungszeit: 06.03.2023 - 23.07.2023
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro
ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl.
Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete
Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die
Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im
Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene
Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil
dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen
entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten
Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Bestückung eines Neubaus mit einer Telefonanlage, einem Alarmserver, sowie eines
bettenweisen Patienten-Informationssystems.
Die Anlagen sollen für 5 Jahre geleast werden.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und
Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Ausführungszeit: 06.03.2023 - 31.08.2023
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro
ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl.
Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete
Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die
Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im
Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene
Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil
dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen
entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten
Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Beginn: 06.03.2023
Ende: 23.07.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden : nein
Beginn: 06.03.2023
Ende: 31.08.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden : nein