Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für ein Endoskopie-Gerätesystem und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: MKK-E1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für ein Endoskopie-Gerätesystem und Zubehör
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags (incl. Vollservicevertrag für 5 Jahre) für ein Endoskopie-Gerätesystem und Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit den Krankenhäusern in Gelnhausen und Schlüchtern sind die Main-Kinzig-Kliniken gGmbH (MKK) für mehr als 250.000 Menschen im mittleren und östlichen Main-Kinzig-Kreis Ansprechpartner in puncto medizinische Versorgung. Pro Jahr sorgen rund 2000 Mitarbeiter für das Wohl von mehr als 100.000 stationären und ambulanten Patienten.Mit ihrem Leistungsspektrum spielen die Main-Kinzig-Kliniken eine wichtige Rolle im Netzwerk der regionalen Gesundheitsversorgung. Um den Menschen im Main-Kinzig-Kreis eine möglichst umfassende Versorgung zu bieten, haben wir in den vergangenen Jahren die fachlichen Angebote in Gelnhausen und Schlüchtern stetig erweitert. So stehen nun insgesamt 15 Fachabteilungen mit über 700 Betten inklusive 35 tagesklinischer Plätze, einer Schlaganfall-Einheit (Stroke-Unit), eines hochmodernen Herzkatheter-Labors und vier fachübergreifenden Spezialzentren (Brust-, Darm-, Diabetes- und Perinatal-Zentrum Level 2) zur Verfügung, deren Auszeichnungen durch die Zertifizierungsstelle der jeweiligen Fachgesellschaften das hohe Qualitätsniveau bestätigten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und vollständige Inbetriebnahme eines Endoskopie-Gerätesystems für die Gastroenterologie im MVZ der MKK in Gelnhausen, geeignet für Erwachsene und Kinder (incl. definiertem Zubehör und den erforderlichen Schnittstellen zum Datenaustausch mit den klinikeigenen Soft- und Hardware-Systemen). Es soll zudem ein Voll-Servicevertrag mit 5 Jahren Laufzeit für das Gerätesystem und das Zubehör abgeschlossen werden. Die anzubietenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)