BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau PersonenbahnhofPlanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41686
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau PersonenbahnhofPlanungsleistungen
Leistungen gemäß II.1.4 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung,
— Technische Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau PersonenbahnhofPlanungsleistungen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zwickau
Leistungen gemäß II.1.4 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung,
— Technische Ausrüstung.
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Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Neue Planungsobjekte im Ergebnis der Vorplanung
Im Rahmen der Vorplanung ist die Planung von zusätzlichen Objekten im Personenbahnhof Zwickau erforderlich. Die zusätzlichen Planungsobjekte waren bisher nicht Bestandteil des Planungsauftrages gem. Grundvertrag, da diese zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht abgesehen werden konnten. Mit fortgeschrittenem Projektstand wird die Planung an diesen Objekten nun erforderlich, um den ursprünglichen Auftrag gem. Aufgabenstellung zu erfüllen. Es handelt sich hierbei um unmittelbare Zusammenhangsleistungen zur Erfüllung der Aufgabenstellung. Eine losgelöste Planung vom ursprünglichen Projektauftrag ist nicht möglich. Folgende Planungsobjekte sind zusätzlich erforderlich:
• Neubau Lärmschutzwände 1, 3 – 5 (LSW 1: ca. km 127,990 bis km 128,250 (bl); LSW 3: ca. km -0,800 bis km -0,250 (bl); LSW 4: ca. km 0,000 bis km 0,550 (bl); LSW 5: ca. km 131,900 bis km 132,450 (bl))
• Anpassungen EÜ Olzmannstraße BW1 km 129,770 (6258) an Sollspurplan
• Rückbau DL km 128,918 (DN 500)
• Rückbau Querung km 129,135 (DN 300)
• Rückbau Querung km 129,730 (DN 250)
• Durchlass km 131,436 (6258)
• Herstellung Signalausleger km 129,9 (6258)
• Herstellung Weichentrapez km 123,8 (6258)
• Herstellung Bahnkörper Gbf km 127,195 - km 132,517 (Anteil bauzeitliche Umfahrung)
• Herstellung VS Zw. Hbf Behelfsbahnsteig (inkl. EEA, TK) mit Bahnsteigrampe
• Rückbau Stützwand 5 km 131,529 (6258)
• Herstellung Stützwand 6.2 km 131,639 (6258)
• Herstellung Stützwand 9 km 128,080 (6275)
• Teilrückbau EÜ Posttunnel km 37,980 (6264)
• Herstellung Bau-BÜ im Gleis Strecke 6650 (neu) (inkl. LST, EEA, TK)
• Erneuerung BÜ an EÜ Kreuzungsbauwerk Güterzuggleis km 131,776 (inkl. LST, EEA, TK)
• Herstellung Zugang EÜ Personentunnel km 128,382 (6258)
• Herstellung Stellwerksgebäude ESTW-A, Modulare Bauweise (30x6x3m), Außenanlage, Techn. Ausstattung (Heizung, Klima)
• Herstellung Kabeltiefbau Strecke 6275 (Bauzeitliche Umfahrung)
• Anpassung Bahnsteigdächer Bstg. 1-8 zur Herstellung OLA
• Herstellung Widerlager Hilfsbrücken für Bauzustände
• Herstellung Bauzeitliche Stützwände im Bereich Behelfsbahnsteige
• Herstellung Zugänge zu den Rettungswegen.
Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken (u.a. Gradiente, Gleislage, technische Ausrüstung, Bautechnologie) und damit zu ständigen Wechselwirkung in der Planung führen. Eine Trennung der Planungen würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einer genehmigungsfähigen, richtlinienkonformen gesamtwirtschaftlichen Variante führen und den Abschluss der Leistungsphase 1/2 und somit den geplanten Baubeginn verzögern. Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen. Im Falle eines Wechsel des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der Planungen, da sich diese u.a. hinsichtlich der Gleislage, Gradiente sowie bei der Planung der technischen Ausrüstung (OLA, LST und TK) und der Bautechnologie gegenseitig bedingen. Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen.