Bauüberwachungsleistungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Oberleitungsanlagen (inkl. Weichenheizung und Kabeltiefbau) im Bf Uhlerborn (Los 1) und Mainz-Kastel (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54280
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Oberleitungsanlagen (inkl. Weichenheizung und Kabeltiefbau) im Bf Uhlerborn (Los 1) und Mainz-Kastel (Los 2)
Uhlerborn
Bauüberwachungsleisten gem VV BAU-STE (OLA/50Hz) inkl. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Uhlerborn
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Uhlerborn
Bauüberwachungsleisten gem VV BAU-STE (OLA/50Hz) inkl. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 04: Bauüberwachung Uhlerborn
Im genannten Zeitraum waren gem. Arbeitsanmeldung Hörmann/FTL (siehe Anlage 02) gegenüber dem zur Ausschreibung beigefügten Bauablaufplan (siehe Anlage 03) zusätzliche Schichten zu besetzen. Die Leistungen sind, wie dem BAP zu entnehmen, nicht Teil der Beauftragung gewesen und stellen daher zusätzliche Leistungen dar.