BK 14.2 Hochbunker Agathof Lüftungsinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-195-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
BK 14.2 Hochbunker Agathof Lüftungsinstallationen
Lüftungsinstallationen im Rahmen der Generalsanierung des Hochbunker für kulturelle Nutzung.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer dem AG eine Liste mit allen technischen
Informationen der zur Verwendung vorgesehenen Produkte zwecks Überprüfung ihrer
Übereinstimmung mit den ausgeschriebenen Leistungsmerkmalen zur Verfügung zu stellen.
Die betroffenen Positionen werden vom AG innerhalb von 3 Wochen nach Auftragserteilung
mitgeteilt.
Agathofstraße 48a, 34123 Kassel
Lüftungsinstallationen im Rahmen der Generalsanierung des Hochbunker für kulturelle Nutzung.
Die Stadt Kassel plant in der Agathofstraße 48 den Umbau des Agathofbunkers.
Anlagenbeschreibung Lüftung:
Für das Gebäude wurden die Luftmengen für die großen Räume Saal, Foyer und Eventbereich mit 20
m³/(h * Person) ermittelt. Die Proberäume im 1.OG werden mit 30 m³/h gerechnet.
Annahmen:
B_EG_011_AUF Veranstaltungssaal: 260 Personen ? 5.200 m³/h
B_EG_012_FOY Foyer: 50 Personen ? 1.000 m³/h
B_EG_022_AUF Proberaum/Café: 70 Personen ? 1.400 m³/h
Sonstige Räume: Personen gemäß Angaben Raumbuch
WC-Bereiche: min. 60 m³/h (Ansonsten: 20 m³/h je Urinal, 40 m³/h je WC)
Im 1. Obergeschoss im Bereich der Kulturfabrik Salzmann e.V. und im Dachgeschoss wird (mit
Ausnahme der Sanitärräume) keine Lüftung vorgesehen. Hier erfolgt die Lüftung über Fenster.
Das zentrale Lüftungsgerät wird im Dachgeschoss oberhalb des Saalbereichs vorgesehen. Die
Verteilung erfolgt zunächst über das Dachgeschoss. Der Raum Proberaum/Café im EG von
Klangkeller e.V. wird über einen Kanalnetz über das OG bis ins EG versorgt. Von dort aus
erfolgt die Ausfädelung zur Versorgung der einzelnen Räume im EG und 1.OG. Die WC-Bereiche im
Teil Salzmann werden über einen separaten Steiger an das Lüftungsgerät angeschlossen.
Die Versorgung des Saalbereichs, des Foyers und der WC- Bereiche im 1.OG erfolgt direkt aus dem
Technikraum im Dachgeschoss über ein Kanalnetz oberhalb des Saals.
Für die Zu- und Abluft sind Gitter, Tellerventile sowie Textilauslässe als Auslässe vorgesehen.
Für die Rohrleitungen und Kanäle wird Wickelfalzrohr bzw. verzinktes Stahlblech in gefalzter
Ausführung eingesetzt. Entsprechende Volumenstromregler, Schalldämpfer, Brandschutzklappen,
Auslässe und weitere Einbauteile sind berücksichtigt.
Der Saalbereich wird maschinell mit einen Entauchungsventilator in der Technikzentrale über den
Kniestock nach draußen entraucht. Hierbei wurde ein 10-facher Luftwechsel zugrunde gelegt und
der Ventilator auf 10.000 m³/h ausgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre in Form einer Liste
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die RIB Vergabeplattform
-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]