Aktenvernichtungsanlage (P3/P4) mit zwei Shredder-Linien Referenznummer der Bekanntmachung: 10.30.50-77/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.o-wfb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktenvernichtungsanlage (P3/P4) mit zwei Shredder-Linien
Lieferung einer Aktenvernichtungsanlage (P3/P4) mit zwei Shredder-Linien, die in einem in Erstellung befindlichen Neubau installiert werden soll.
Oberursel.
Lieferung einer Aktenvernichtungsanlage (P3/P4) mit zwei Shredder-Linien. Die Anlage wird ausschließlich mit vorsortiertem Material beschickt, das zu 99 % frei von Störstoffen wie Metall, Kunststoff und Restmüll ist. Es wird von einem Volumen in Höhe von ca. 650 Tonnen/Jahr und einer Maschinenlaufzeit von ca. 5 h/Tag an fünf Tagen/Woche ausgegangen, sodass ein durchschnittlich zu bewältigendes Aufkommen von ca. 522 kg/h vorliegt. Jede der beiden Shredder-Linien muss in der Lage sein, ein Materialaufkommen von jeweils 75 % (= 392 kg/h) des vorgenannten Gesamtaufkommens zu bewältigen. Weitere Details zu den Anforderungen an die Gesamtanlage sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Lieferung und voll funktionsfähige Inbetriebnahme der gesamten Anlage hat im Zeitraum 15.09.-31.10.2023 zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Eintrag im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
• Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
• Bankauskünfte, Bankerklärungen
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten drei Geschäftsjahre
• Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen.
• Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Angabe von Referenzen, welche die Lieferung (seit 2012) und Installation von mindestens 3 aktuell in Betrieb befindlichen, papierhaften Aktenvernichtungsanlagen, mit Angabe eines Ansprechpartners (inkl. dessen Kontaktdaten: Mail, Telefon) beinhalten müssen.
• DIN ISO 9001 Zertifizierung.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere Service- / Wartungsstützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind.
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
• Konzept für die Herangehensweise und Behebung von Störungsmeldungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 HVTG (Tariftreue, Mindestlohn) in Textform zu erklären und die erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben (Dok. 06-Verpfl).
Sie geben zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab (Dok. 11-RUS).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)