Modulvertrag (MV) 4 RSTW, Umbau SpDrL60, Alt-Stellwerksbauformen-Techniken SpDrL30, MCL84 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57842
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Modulvertrag (MV) 4 RSTW, Umbau SpDrL60, Alt-Stellwerksbauformen-Techniken SpDrL30, MCL84
Modulvertrag (MV) 4 RSTW, Umbau SpDrL60, Alt-Stellwerksbauformen-Techniken SpDrL30, MCL84
Los 1: Umbau SpDrL60
Umbau der Relaisstellwerkstechnik SpDrL60
Einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um 24 Monate
Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7)
Die Finanzierung der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Einzelaufträge steht im Zeitpunkt der Vergabe der Rahmenvereinbarung nicht abschließend fest. Eine Finanzierung über EU-Mittel ist nicht ausgeschlossen.
Los 2: Umbau SpDrL30, MCL84 (Alt-Stellwerksbauformen-Techniken)
Umbau der Relaisstellwerkstechnik SpDrL30, MCL84
Einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um 24 Monate
Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7)
Die Finanzierung der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Einzelaufträge steht im Zeitpunkt der Vergabe der Rahmenvereinbarung nicht abschließend fest. Eine Finanzierung über EU-Mittel ist nicht ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eignungskriterien sind zwingend zu erfüllen:
A.1 Ausgefüllte und unterzeichnete Bietereigenerklärung (Vordruck: siehe Aufforderung Teilnahmewettbewerb Anhang B3 Bietereigenerklärung) oder jeweils unterzeichnete:
A1.1 - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
A.1.2 - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
A.1.3 - Erklärung, ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind.
- Erklärung ob und welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können.
A.1.4 - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
Der aktuelle Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
A.1.5 Erklärungen zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
a) Versicherung entsprechend der jeweiligen national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung,
- dass der Bewerber kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass der Bewerber bzw. sein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.
c) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
A.1.6 - Versicherung,
dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
A.1.7 - Versicherung,
dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
A1.8 Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass
a) das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
A.1.9 - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
A.1.10 - Erklärung, dass das Unternehmen
a) in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) dass das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
A.1.11 - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
A.1.12 - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
A.1.13 - Erklärung, ob und ggf. welche Kenntnis darüber besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
A.1.14 - Erklärung, dass die im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (siehe Vergabeunterlagen, Anlage 9.1) aufgeführten Prinzipien eingehalten werden.
A.1.15 - Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte ArbeitnehmerInnen (AEntG)
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
c) sonstige bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
A.1.16 - Erklärung des Unternehmens, die Verpflichtung aus der Ziffer A.1.15 dieser Eigenerklärung auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
A.1.17 - Erklärung des Unternehmens, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren
a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und
b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
Folgende Eignungskriterien sind zwingend zu erfüllen:
B.1 - Es ist der Umsatz im ausschreibungsrelevanten Segment im letzten Jahr, sowie der durchschnittliche Umsatz in den letzten 3 Wirtschaftsjahren nachzuweisen.
Folgende Eignungskriterien sind zwingend zu erfüllen:
C.1 - Erklärung, dass der Bewerber Hersteller oder nachweislich Berechtigter für den Umbau der genannten Stellwerkstechnik (je Los) ist.
Nachweis ist auf Anforderung durch den AG/Vergabestelle spätestens mit Abgabe des finalen Angebots zu erbringen (ohne Nachweis keine Zuschlagserteilung möglich). Sollte der Bewerber nicht Hersteller oder noch nicht nachweislich Berechtigter sein, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass beim Hersteller entsprechende Nutzungs-/ Lizenzrechte beantragt wurden (der Nachweis ist dennoch bis zum finalen Angebot zu erbringen).
C.2 - Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Befähigungsausweis C - beschäftigt.
C.3a Los 1
- Erklärung/Nachweis, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 3 Projekte im Bereich der LST (Relaistechnik) erfolgreich abgeschlossen wurden. Mit Angaben von Projektbezeichnung, Realisierungszeitraum, Ort/Lage im Netz, Gesamtauftragssumme, Auftraggeber/Bauherr, Kontaktperson beim AG (Name und Telefon). Siehe hierzu auch Anhang B4 Referenzabfrage.
Bei Bewerbung auf mehrere Lose: Mehrfachnennungen von Projekten sind möglich.
C.3b Los 2
- Erklärung/Nachweis, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 3 Projekte im Bereich der LST (Relaistechnik) erfolgreich abgeschlossen wurden. Mit Angaben von Projektbezeichnung, Realisierungszeitraum, Ort/Lage im Netz, Gesamtauftragssumme, Auftraggeber/Bauherr, Kontaktperson beim AG (Name und Telefon). Siehe hierzu auch Anhang B4 Referenzabfrage.
Bei Bewerbung auf mehrere Lose: Mehrfachnennungen von Projekten sind möglich.
Montage durch LST-Monteure (Leit-und Sicherungstechnik- Monteure) mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Befähigungsausweis C
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag (Unterlagen B Teilnahmewettbewerb) vorzulegen.
Die Anwendung von §§ 123, 124 i.V.m. § 142 GWB bleibt vorbehalten.
Hinweis 1: Weitere neben dem Auftraggeber abrufberechtigte Unternehmen: Bestellberechtigt aus diesem Vertrag sind neben der DB Netz AG auch die DB Station&Service AG, die DB Energie GmbH, die DB Regio AG und die DB Fernverkehr AG.
Hinweis 2: Vergabe in Losen: Ein Unternehmen kann sich an dem Vergabeverfahren für ein, mehrere oder alle Lose bewerben und entsprechend Angebote auf ein einziges Los, auf mehrere Lose oder auf alle Lose abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.