Bauüberwachung Neubau EOW Kempten Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59651
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Neubau EOW Kempten
Bauüberwachung Neubau EOW Kempten
Kempten
Neubau EOW-Anlage Bf Kempten (Proj.-Nr. G.016177451), Strecke 5362 von km 62-64
Der Bf Kempten (Allgäu) Hbf liegt an der Strecke 5362 Buchloe – Lindau. Die Funktion eines Rangierbahnhofes ist seit längerer Zeit aufgehoben.
Im Projekt ist ein separater Ortsbereich mit einer EOW-Anlage zu schaffen, um den Fahrdienstleiter zu entlasten. Dazu soll der Bf Kempten Hbf mit moderner EOW-Technik ausgerüstet werden. Im Rahmen dieser Maßnahme sind somit die LST-Außen und Innenanlagen des RSTW Kempten Kf anzupassen – Signale sind zu versetzen bzw. rückzubauen, neue Sperrsignale sind aufzustellen. Fahrwegstelltafeln und Schlagtaster sind aufzustellen. Ergänzender Kabeltiefbau ist herzustellen.
Außerdem ist der Ablaufberg am Gleis 62 zurückzubauen und das Gleis 62 auf einer Länge von 686m zu erneuern – dies führt zu einer Erhöhung der Nutzbarkeit der Gleisharfe 36-46.
Die Weichen 101, 102, 103, 105 und 106 sowie 11 elektrische Weichenheizungen diverser Weichen sollen zudem erneuert werden – Rückbau Gleisisolierung und Passschieneneinbau ist vorzusehen.
Die Maßnahme ist in vier Bauphasen unterteilt. In der Bauphase 4 wird zugleich der Endzustand erreicht.
Die Baudurchführung ist in 2023 geplant. Die erste Sperrpause beginnt am 06. April 2023.
Bauphase 1:
Die Bauphase 1.1 und 1.2 umfasst die Versetzung der Signale R31 am Gleis 31 und R32 am Gleis 32 im Bahnhof Kempten. Im Zusammenhang ist die Herstellung der beiden Lichtsignale W32Y und W31Y inkl. der zugehörigen Kabeltiefbauarbeiten vorgesehen. Außerdem ist die Herstellung der Zuwegung und der Aufbau des EOW Betonschalthauses in Bauphase 1 vorgesehen.
Für die Arbeiten am Gleis 31 wird eine Schutz-Langsamfahrstelle von 120 km/h im Nachbargleis eingerichtet und eine feste Absperrung installiert.
Bauphase 2:
Die Oberbaumaßnahmen
• Rückbau Ablaufberg (-0,64 m),
• Gleiserneuerung Gleis 62 (686 m) und Erneuerung Prellbock,
• Erneuerung der fünf Weichen 101, 102, 103, 105 und 106 sowie die
erfolgen in der Bauphase 2. Für die Gleiserneuerung kann bauzeitlich die Weiche 125 ausgebaut werden. Innerhalb dieser Bauphase wird auch der Gleisrost Gleis 62 südlich hinter dem Prellbock zurückgebaut. Die schienengebundene Logistik kann über das Nachbargleis 61 erfolgen.
Parallel ist die Durchführung der Kabeltiefbauarbeiten im Sperrbereich geplant Dazu kommt der Aufbau von Fahrwegstelltafel, die Beschilderung EOW und Ergänzung Ls Signale und Aufbau des Betonschalthaus EWHA.
Bauphase 3:
Die Umrüstung der Weichen 78, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 87, 88, 89 in elektrisch ortsbediente Weichen (EOW) inklusive Einbau/Umbau Weichenheizung und deren Zusammenhangsmaßnahmen erfolgen in den Bauphasen 3.1 bis 3.3.
Bauphase 4:
Mit der Bauphase 4.0 wird die neu errichtete EOW-Anlage in Betrieb genommen. In den nachfolgenden Bauphasen 4.1 bis 4.3 werden die nicht mehr benötigten Lichtsignale im EOW-Bereich zunächst abgedeckt und danach gemeinsam mit den nicht mehr in Betrieb befindlichen Anlagenteile und Kabel zurück gebaut und die Restarbeiten durchgeführt.
Nacharbeiten:
Die Stopfgänge der umgebauten und erneuerten Oberbaubereiche werden im April 2024 durchgeführt.
Die Gleise 36-46 werden durch DB Schenker Rail Deutschland AG zur Abstellung von Güterwagen genutzt.
Das (ehem.) Berggleis sowie die Gleise 57, 61 und 62 dienen zum „Ausziehen“ von Zuggarnituren bzw. zum Umfahren durch Triebfahrzeuge aus den ehem. Richtungsgleisen, aus den Abstellgleisen 36 – 46 und aus dem Betriebswerk von DB Regio. Die Gleise 31-34 werden zum Abstellen von Zuggarnituren und zum Umfahren genutzt. Die Gleise 73-77 dienen der Reisezugabstellung von DB Regio.
Während der Betraarbeiten und sonstigen Arbeiten mit möglichen Auswirkungen auf den Eisenbahnbetrieb muss ständig ein Bauüberwacher Betrieb anwesend sein.
Es wird in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bauleistungen des AN Bau überwiegend im Gleisbereich, d.h. unter Betrieb, stattfinden. Dies ist in der Angebotskalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Anmeldungen zu der IB, BauKapa und BBM (gem. RIL 406) auf Plausibilität und Auskömmlichkeit in Bezug auf die geplanten Arbeiten zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist der AN auch zur Teilnahme an den entsprechenden Abstimmungsbesprechungen und zur Zuarbeit an die Baubetriebsplanung verpflichtet. Die Auszüge aus der Baubetriebsplanung sind ebenfalls zu prüfen.
Alle detaillierten Informationen entnehme man den Unterlagen, die im Rahmen der Bearbeitung des Teilnahmeantrages herunterzuladen sind:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
- Leistungen bei der Baubetriebsplanung gemäß Anlage 1.8
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachung Neubau EOW Kempten
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Bitte ergänzen Sie im Teilnahmeantrag alle Angaben (gelb markierte Felder), die vom Bewerber zu machen sind, sorgfältig und vollständig. Durch den Bewerber sind als Teilnahmebedingung alle Erklärungen/Nachweise, welche im Teilnahmeantraggefordert sind, einzureichen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Formular des Teilnahmeantrags, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien(Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit derbeiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen /Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen
AFRY Deutschland GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/
erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagenentsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.