Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Abschleppmaßnahmen (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 1: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 1): 143.117,25 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 2: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 2): 115.483,51 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 3: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 3): 144.231,23 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 7
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS 76 Lutterberg (km 297,6) - AS 81 Guxhagen (km 320,7)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 4 ): 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 7
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS 81 Guxhagen (km 320,7) - AS 84 Homberg/Efze (km 344,2)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 49
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 6: Gebiet BAB A 49 - Beginn/Ende A 49 (Lohfeldener Rüssel, km 121,8) - AS 14 Fritzlar (km 148,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 49
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS 14 Fritzlar (km 148,1) - AS 18 Schwalmstadt (km 178,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 44
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD 70 Kassel-Süd (km 0,0) - AS 67 Zierenberg (km 18,4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 44
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS 67 Zierenberg (km 18,4) - AS 64 Diemelstadt (km 48,6)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 10: Gebiet BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 11: Gebiet BAB OST (A 4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ; A 66)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 13: Gebiet BAB WEST (A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 14: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 115.582,01 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 15: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 111.344,54 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 16: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.890,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 17: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 102.613,61 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 18: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 76.101,06 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 19: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 20: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 21: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 23: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 153.354,87 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 24: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 97.297,21 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 25: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 209.487,20 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 26: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 164.445,34 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 27: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 79.071,71 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 28: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 211.134,16 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 29: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 155.678,89 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 30: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 85.795,92 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-USINGEN-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 31: Gebiet HEWH-USINGEN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.844,84 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 32: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 88.989,45 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 33: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 154.847,38 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 34: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.968,80 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 35: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 185.800,97 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 66
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 37: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 3
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 38: Gebiet BAB A 3 - km 97,555 bis AS (44) Bad Camberg (km 124,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 3
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 39: Gebiet BAB A 3- AS (44) Bad Camberg (km 124,1) bis AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BAB A 3
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) bis AS (48) Raunheim (km 161,4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 41: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 486.188,02 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 42: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 568.623,58 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 43: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 562.736,01 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 44: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 502.037,23 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 45: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 221.742,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 46: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 674.635,65 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 47: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 417.774,43 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 54: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.785,86 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 55: Gebiet BAB A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 56: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 57: Gebiet BAB A 45
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 59: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 60: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 61: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 62: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 63: Gebiet A 661
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 64: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.131,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 65: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.868,99 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 66: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.618,28 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 67: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.049,78 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 68: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 65.849,99 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-DIEBURG-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 69: Gebiet HESH-DIEBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 140.150,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 70: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 39.362,27 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 71: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 33.703,39 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 72: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.349,86 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 73: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.185,61 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 74: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 52.542,17 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 75: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 26.475,96 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 76: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 68.241,24 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 77: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 40.438,30 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 78: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.915,53 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 79: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.312,92 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 80: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.338,85 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 84: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben losweise jeweils folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder ar-beitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfol-ge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs (6) Monate - nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat den Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister als Bestandteil seines / ihres Angebots einzureichen.
Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) er-sichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
a) 40.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:
Lose 64, 65, 67, 68, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 80;
b) 120.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:
Lose 1, 2, 3, 14, 15, 16, 17, 18, 23, 24, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 54, 66, 69, 78, 79;
c) 360.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:
Lose 25, 28, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 19, 20, 21, 22, 36, 37, 38, 39, 40, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 81, 82, 83, 84;
im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
Soweit ein Bieter beispielsweise einen Jahresumsatz (netto) in Höhe 123.000,- EUR (netto) in jedem der maßgeblichen Geschäftsjahre hatte, hat er den erforderlichen tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz für alle Lose der Kategorie a) und b).
Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste).
Bei Bietergemeinschaften ist in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) der jeweilige tätigkeitsbezogene Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und Ziffern dieser EU-Auftragsbekanntmachung, wird aus technischen Gründen auf die weiteren Bedingungen für den Auftrag insbesondere Kapitel 11 der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht be-rücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter er-gangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.