Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden 
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18408d2cfe3-2be32f19980ceacb
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschleppmaßnahmen (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 9 562 598.50 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 84
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 1: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 1): 143.117,25 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 2: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 2): 115.483,51 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 3: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 3): 144.231,23 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 7

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS 76 Lutterberg (km 297,6) - AS 81 Guxhagen (km 320,7)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 4 ): 30.459,33 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 7

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS 81 Guxhagen (km 320,7) - AS 84 Homberg/Efze (km 344,2)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 49

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 6: Gebiet BAB A 49 - Beginn/Ende A 49 (Lohfeldener Rüssel, km 121,8) - AS 14 Fritzlar (km 148,1)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 49

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS 14 Fritzlar (km 148,1) - AS 18 Schwalmstadt (km 178,1)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 44

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD 70 Kassel-Süd (km 0,0) - AS 67 Zierenberg (km 18,4)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 44

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS 67 Zierenberg (km 18,4) - AS 64 Diemelstadt (km 48,6)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 10: Gebiet BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 11: Gebiet BAB OST (A 4)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ; A 66)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)

Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 13: Gebiet BAB WEST (A 5)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD

Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 14: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 115.582,01 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED

Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 15: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 111.344,54 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-WETZLAR-PST

Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 16: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.890,52 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST

Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 17: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 102.613,61 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST

Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 18: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 76.101,06 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)

Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 19: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)

Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 20: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)

Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 21: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)

Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST

Los-Nr.: 23
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 23: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 153.354,87 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST

Los-Nr.: 24
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 24: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 97.297,21 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST

Los-Nr.: 25
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 25: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 209.487,20 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST

Los-Nr.: 26
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 26: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 164.445,34 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST

Los-Nr.: 27
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 27: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 79.071,71 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-LIMBURG-PST

Los-Nr.: 28
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 28: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 211.134,16 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST

Los-Nr.: 29
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 29: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 155.678,89 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST

Los-Nr.: 30
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 30: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 85.795,92 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-USINGEN-PST

Los-Nr.: 31
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 31: Gebiet HEWH-USINGEN-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.844,84 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WEILBURG-PST

Los-Nr.: 32
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 32: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 88.989,45 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04

Los-Nr.: 33
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 33: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 154.847,38 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST

Los-Nr.: 34
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 34: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.968,80 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05

Los-Nr.: 35
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 35: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 185.800,97 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671

Los-Nr.: 36
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 66

Los-Nr.: 37
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 37: Gebiet BAB A 66

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Los-Nr.: 38
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 38: Gebiet BAB A 3 - km 97,555 bis AS (44) Bad Camberg (km 124,1)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Los-Nr.: 39
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 39: Gebiet BAB A 3- AS (44) Bad Camberg (km 124,1) bis AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Los-Nr.: 40
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) bis AS (48) Raunheim (km 161,4)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03

Los-Nr.: 41
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 41: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 486.188,02 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13

Los-Nr.: 42
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 42: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 568.623,58 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18

Los-Nr.: 43
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 43: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 562.736,01 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08

Los-Nr.: 44
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 44: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 502.037,23 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19

Los-Nr.: 45
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 45: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 221.742,52 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17

Los-Nr.: 46
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 46: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 674.635,65 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14

Los-Nr.: 47
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 47: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 417.774,43 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44

Los-Nr.: 48
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)

Los-Nr.: 49
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)

Los-Nr.: 50
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)

Los-Nr.: 51
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)

Los-Nr.: 52
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)

Los-Nr.: 53
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV

Los-Nr.: 54
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 54: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.785,86 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3

Los-Nr.: 55
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 55: Gebiet BAB A 3

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Los-Nr.: 56
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 56: Gebiet BAB A 66

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45

Los-Nr.: 57
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 57: Gebiet BAB A 45

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3

Los-Nr.: 58
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A 3

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Los-Nr.: 59
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 59: Gebiet BAB A 66

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Los-Nr.: 60
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 60: Gebiet BAB A 66

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a

Los-Nr.: 61
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 61: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45

Los-Nr.: 62
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 62: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661

Los-Nr.: 63
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 63: Gebiet A 661

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-BENSHEIM-PST

Los-Nr.: 64
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 64: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.131,33 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST

Los-Nr.: 65
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 65: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.868,99 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01

Los-Nr.: 66
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 66: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.618,28 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02

Los-Nr.: 67
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 67: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.049,78 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03

Los-Nr.: 68
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 68: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 65.849,99 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DIEBURG-PST

Los-Nr.: 69
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 69: Gebiet HESH-DIEBURG-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 140.150,52 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST

Los-Nr.: 70
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 70: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 39.362,27 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST

Los-Nr.: 71
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 71: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 33.703,39 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GROSS-GER-PST

Los-Nr.: 72
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 72: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.349,86 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST

Los-Nr.: 73
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 73: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.185,61 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST

Los-Nr.: 74
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 74: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 52.542,17 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST

Los-Nr.: 75
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 75: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 26.475,96 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST

Los-Nr.: 76
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 76: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 68.241,24 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST

Los-Nr.: 77
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 77: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 40.438,30 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST

Los-Nr.: 78
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 78: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.915,53 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST

Los-Nr.: 79
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 79: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.312,92 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST

Los-Nr.: 80
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 80: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.338,85 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3

Los-Nr.: 81
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672

Los-Nr.: 82
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A 5 ; A 672

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5

Los-Nr.: 83
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5

Los-Nr.: 84
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung

Los 84: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5

Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.

Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR

Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er

entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.

Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben losweise jeweils folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:

1. Bietergemeinschaften

Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und

- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.

Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

2. Ausschlussgründe

2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:

- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung

Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass

- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder ar-beitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfol-ge geführt hat.

Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bieter hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs (6) Monate - nachzuweisen.

Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.

Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen.

Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat den Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister als Bestandteil seines / ihres Angebots einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz

Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) er-sichtlich ist.

Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens

a) 40.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:

Lose 64, 65, 67, 68, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 80;

b) 120.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:

Lose 1, 2, 3, 14, 15, 16, 17, 18, 23, 24, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 54, 66, 69, 78, 79;

c) 360.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:

Lose 25, 28, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 19, 20, 21, 22, 36, 37, 38, 39, 40, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 81, 82, 83, 84;

im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).

Soweit ein Bieter beispielsweise einen Jahresumsatz (netto) in Höhe 123.000,- EUR (netto) in jedem der maßgeblichen Geschäftsjahre hatte, hat er den erforderlichen tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz für alle Lose der Kategorie a) und b).

Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung

Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste).

Bei Bietergemeinschaften ist in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) der jeweilige tätigkeitsbezogene Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und Ziffern dieser EU-Auftragsbekanntmachung, wird aus technischen Gründen auf die weiteren Bedingungen für den Auftrag insbesondere Kapitel 11 der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung" verwiesen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht be-rücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter er-gangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2022

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Altenstadt
Amöneburg
Aßlar
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Bad Zwesten
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Berkatal
Beselich
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Espenau
Felsberg
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenau
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Ginsheim-Gustavsburg
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Körle
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Modautal
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Petersberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg