Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF62712

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/09c48753-0695-4ca2-9c43-314662024296
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA)

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF62712
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34620000 Schienenfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von elektrischen Triebzügen (EMU) für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34620000 Schienenfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rostock

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die (ggf. Entwicklung), Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von bis zu 16 neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen, betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren, elektrischen Triebzügen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr einschließlich der Ersatzteilversorgung für Verkehre der Verkehrsausschreibung Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA). Optional sollen bis zu maximal 2 weitere elektrische Triebzüge für Verkehre des Teilnetzes Ostsee-Alster (OSTA) abrufbar sein.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

Es werden insbesondere für die Qualitätsüberwachung und -begleitung durch den Auftraggeber zusätzliche vom Auftragnehmer zu erfüllenden Anforderungen vorgesehen, je nachdem, ob der Auftragnehmer ein neu entwickeltes Fahrzeug anbietet oder ein Fahrzeug aufgrund einer bestehenden Plattform gegebenenfalls mit wesentlichen Änderungen. Näheres ergibt sich aus den weiteren Vergabeunterlagen.

Die von den Aufgabenträgern Land Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehenen Finanzierungshilfen (u. a. Wiedereinsatzgarantie) können zur Anwendung kommen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, eigene Finanzierungsmodelle für diese Fahrzeuge zur Anwendung zu bringen bzw. zu ermöglichen. Die Einzelheiten zu dem bzw. den zur Anwendung kommenden Finanzierungsmodellen werden in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

Sollten die Aufgabenträger die Finanzierungshilfen ändern, anpassen oder das Fahrzeugfinanzierungsmodell wechseln, behält sich der Auftraggeber eine Anpassung, Änderung oder einen Wechsel der Finanzierungsbedingungen vor.

Die Bekanntmachung bzw. die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/04/2023
Ende: 31/12/2040
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option zur Beschaffung von maximal 2 weiteren elektrischen Triebzügen gemäß Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (§ 15 Abs. 4 SektVO)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Bietereigenerklärung:

Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: OSTA_Bietereigenerklärung) vor.

2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz:

Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.

3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag:

Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber a) einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen und b) aufzuzeigen, dass entsprechend technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

4. Anmeldung Gewerbe:

Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.

Die unter Ziffer 1 bis 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Testierte Jahresabschlüsse:

Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre in deutscher Sprache vor .

2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen:

Aus den testierten Jahresabschlüssen oder anderen geeigneten Unterlagen muss hervorgehen, dass der Bewerber in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr erzielt hat

Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 1 und 2 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.

Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen (Anlage zu dieser Bekanntmachung: OSTA_Eignungsleihe) und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.

Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: OSTA_Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind berechtigt, auch einzeln Teilnahmeanträge zu stellen. Es dürfen jedoch keine Angebote von Mitgliedern eingereicht werden, sofern die Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht. In diesem Fall wird das Angebot des Mitgliedes bzw. der Mitglieder ausgeschlossen. Ferner dürfen sich keine Mitglieder an unterschiedlichen Bietergemeinschaften beteiligen. In diesem Fall werden alle Angebote der betroffenen Bietergemeinschaften ausgeschlossen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Der Bewerber muss eine Referenzliste über die Herstellung zugelassener Fahrzeuge (Fahrzeuge im Sinne von Ziffer 2 Anhang I der Richtlinie 2016/797) in den letzten 5 Jahren vorlegen. Die Referenzliste muss mindestens einen Auftrag über die Herstellung eines zumindest teilweise doppelstöckigen elektrischen Triebzugtyps (Typ im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545; EMU) für den Schienenpersonennahverkehr enthalten, für welchen die Zulassung in Deutschland, einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland bereits vorliegt und welcher sich bei mindestens einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Einsatz befindet. Das EVU und die Einsatzstrecke sind vom Bewerber in der Referenzliste zu benennen. Sofern die geforderte Zulassung für den referenzierten Triebzugtyp noch nicht vorliegt, hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die noch erforderlichen Maßnahmen und Schritte für die Erlangung der Zulassung schriftlich zu benennen und glaubhaft darzulegen, dass die Zulassung rechtzeitig vor der geplanten Betriebsaufnahme im Dezember 2026 vorliegen wird.

2. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung und Ressourcen (Mitarbeiter in Entwicklung und Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann.

3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.

4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ausreichende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Schienenfahrzeugen verfügt.

Die unter Ziffer 1 bis 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.

Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Gemäß Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Gemäß Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform einzureichen.

Die in Ziffer IV.2.2 aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.

Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.

Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.

Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes:

Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen ausschließlich das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen.

Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen.

Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO).

Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: OSTA_Verpflichtungserklärung) zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z.B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2022

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