RSTW Worms SpDrL60 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62532
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RSTW Worms SpDrL60
RSTW Worms SpDrL60, BÜS-301
Stellwerksanpassungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV).
Gemäß Finanzierungsvereinbarung ist das öffentliche Vergaberecht einzuhalten. Die Ausschreibung der
Maßnahme erfolgt gemäß Modulvertrag 3 RSTW, Pkt. 5.2 im Verhandlungsverfahren zwischen allen
Lieferanten mit denen der AG einen Modulvertrag 3 RSTW in dieser Technik abgeschlossen hat. Der
Modulvertrag 3 RSTW für SpDrL60 wurde gemäß Anlage 10 der LuFV (Anwendung, da RSTW-Projekte
überwiegend LuFV-finanziert werden) in einen EU-weiten Verhandlungsverfahren mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb gestellt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe des Modulvertrages bezieht sich auf die Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 2018/S 200-455523 vom 17.10.2018.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RSTW Worms SpDrL60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.