Will-Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2022-00466
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt-fuer-bau-und-immobilien
Abschnitt II: Gegenstand
Will-Rohbau
01-Rohbau-STB-Mauerarbeiten
Abbrucharbeiten
- Abbruch Fundamente Stahlbeton 480 m
- Abbruch Abwasserrohre ca. 120 m
- Abbruch Schächte 3 St
- Wiederverfüllen 150 m³
Kampfmitteluntersuchung
- Flächensondierung 580 m²
- Tiefensondierung 280 m
- Tiefensondierung 5,00 m Tiefe 520 m²
- Baubegleitende Aushubkontrolle
Erdarbeiten
- Asphalt abbrechen 820 m²
- Baugrubenaushub und Anschütten von Arbeitsräumen ca. 2.800 m³
- davon Handschachtung/Saugbagger ca. 120 m³
Stadt Frankfurt am Main
-Der Magistrat-
Amt für Bau und Immobilien
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
AZ: 1502-WILL221020.Bh
Darmstadt, 20.10.2022
-
- Rohrgrabenaushub/Schächte und Wiederverfüllen 700 m³
- Trägerbohlenverbau 60 m
- Drainage ca. 150 m
- Wasserhaltung
Tiefgründung
- Mikropfähle 54 St
Stahlbetonarbeiten
- Frischbetonverbundfolie 640 m²
- Fundamente ca. 25 m³
- Bodenplatten (WU-Beton) ca. 190 m³
- Wände (teilweise WU-Beton/teilweise Sichtbeton) ca. 180 m³
- Stützen (Sichtbeton) ca. 6 m³
- Unterzüge (Sichtbeton) 36 m³
- Deckenplatte (Sichtbeton) ca. 190 m³
- Leerrohre ca. 3200 m
- Einbaudosen ca. 680 St
- Stahlbetontreppe
- Erdungsanlage
Einbauteile/Perimeterdämmung
- Perimeterdämmung ca. 1200 m³
- Fugenbleche ca. 180 m
- Kernbohrungen
- Einbau von Isokörben
Abdichtungsarbeiten
- PMBC-Abdichtung ca. 160 m²
- waagerechte Abdichtung 450 m²
Grundleitungen
- Grundleitungen ca. 360 m
- Schächte 2 St
- Entwässerungsrinnen 4 St
- Bodenabläufe 10 St
- Rohrdurchführungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).