Entlass- und Überleitungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 6197-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entlass- und Überleitungsmanagement
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die konzernverbundenen Krankenhäuser
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Koordinierende Auftraggeberin ist die AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft mbH. Sie ist Teil des Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, der eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen deutschlandweit unter seinem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt. Die Auftraggeberin koordiniert die Vergabe der Rahmenvereinbarung Ihrer 21 Häuser, die jeweils als Auftraggeberinnen in den Rahmenvertrag eintreten und aus diesem abrufen.
Hintergrund dieses Beschaffungsvorhabens ist die bundesweite Initiative KHZG, durch die Krankenhausträger bei der Digitalisierung ihrer Häuser unterstützt werden. Es handelt sich um ein fördermittelfinanziertes Projekt. Die hiesige Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Entlass- und Überleitungsmanagementlösung soll Vorgaben des Fördertatbestands 2, gemäß der Förderrichtlinie 4.3.2.3. Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement, erfüllen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr und bis zu drei Auftragnehmern geschlossen werden, die für die einzelnen Aufträge der Häuser bei Abruf in einem Miniwettbewerb konkurrieren.
Das Ziel besteht in einer Etablierung einer Software für ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement mit dem Zweck des strukturierten Datenaustausches zwischen Leistungserbringern, der zeitnahen Rückmeldung von Nachversorgern sowie der Speicherung der Patient:innendaten in der elektronischen Patientenakte (ePA).
Die 21 Krankenhäuser von AGAPLESION, die sich deutschlandweit über die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Hamburg, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg verteilen, halten bisher keine Entlass- und Überleitungsmanagementlösung vor. Lediglich eine der Einrichtungen hat bereits eine Pilotierung mit einem System durchlaufen. Mit der konzernweiten Etablierung einer Software für ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement soll die Kommunikation zwischen Leistungserbringern mit den Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen über die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgesetzt werden. Strukturierte Patientenprofile und Dateien werden sicher an Leistungserbringer übertragen. Zudem können Daten aus den im Konzern verwendeten KIS (Dedalus - Orbis, CGM - Medico, Telekom - iMedOne) direkt an die ePA des Patienten durch eine entsprechende TI-Anbindung übergeben werden.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Jahresumsatz mit Projekten vergleichbarer Art aus den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019).
• Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung.
• Jahresumsatz mit Projekten vergleichbarer Art aus den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019):
Mindestanforderung: EUR 600.000,00 (netto) pro Jahr.
Als vergleichbar wird anerkannt: Die Lieferung von Softwarelösungen für das Entlass- und Überleitungsmanagement an eine Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung und ähnlich) in Deutschland.
• Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. EUR 3,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf EUR 3,0 Mio. erhöht werden können.
• 5 Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019).
• Angestellte Mitarbeiter:innen.
• Nachweis von mindestens 5 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019).
Als vergleichbar wird anerkannt: Die Lieferung des angebotenen Produkts (Vorversionen sind zugelassen) an eine Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung und ähnlich) in Deutschland.
• Angestellte Mitarbeiter:innen in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019), davon:
- Kaufmännisch: Mindestens 4 Vollzeitäquivalente;
- Technologisch (Softwareentwickler, Administratoren, Techniker, Projektmanager): Mindestens 10 Vollzeitäquivalente;
- Support: Mindestens 5 Vollzeitäquivalente.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.