Adobe Creative Cloud Professional for Higher Educcation FTE-Lizenzen/Ausschreibung eines Handelspartner Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2022-061
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Adobe Creative Cloud Professional for Higher Educcation FTE-Lizenzen/Ausschreibung eines Handelspartner
Die Universität Kassel beabsichtigt, für die nächsten drei Jahre, Adobe Creative Cloud Professional for Higher Educcation FTE-Lizenzen zu beziehen und ein entsprechender Handelspartner wird über diesen Weg gesucht
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin Mönchebergstr. 19 34109 Kassel IT-Servicezentrum der Universität Kassel
Mönchebergstraße 11
34125 Kassel
Die Universität Kassel beabsichtigt, für die nächsten drei Jahre, Adobe Creative Cloud Professional for Higher Educcation FTE-Lizenzen zu beziehen und ein entsprechender Handelspartner wird über diesen Weg gesucht
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottensoos
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0YWQBC99PY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".