81283972-Expert*innen-Pool für Verwaltungsreformen und -modernisierung in Senegal Referenznummer der Bekanntmachung: 81283972
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81283972-Expert*innen-Pool für Verwaltungsreformen und -modernisierung in Senegal
Die senegalesische Regierung hat sich mit dem Aktionsplan (Plan Sénégal Émergent) das Ziel gesetzt, die wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten zwischen städtischen und ländlichen Regionen zu verringern und die wirtschaftlichen Zukunftsperspektiven junger Menschen zu stärken. In diesem misst die senegalesische Regierung der beschäftigungsorientierten Dynamisierung der Wirtschaft große Bedeutung bei. Die angestrebte Verwaltungsmodernisierung, insbesondere Fortschritte hin zu einem schnelleren, koordinierteren und effizienteren Verwaltungshandeln stellt hierfür die Grundlage dar.
Das Vorhaben "Stärkung einer zukunftsorientierten Verwaltung für nachhaltige Entwicklung" unterstützt die senegalesische Regierung und fördert die Leistungsfähigkeit, die Wirtschaftskompetenz und die Qualität des öffentlichen Dienstes in Senegal durch Organisations- und Prozessberatung und die Weiterentwicklung individueller Kompetenzen von Mitarbeiter*innen ausgewählter Schlüsselinstitutionen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet das Vorhaben in drei Outputs:
(1) strategische Steuerung und Kapazitätsentwicklung bei der Verwaltungsmodernisierung,
(2) Etablierung besserer Managementinstrumente und -ansätze in wirtschaftsrelevanten Partnerministerien
(3) Erprobung optimierter Verwaltungsverfahren für bessere öffentliche Dienstleistungen in zwei ausgewählten Regionen.
Aufgabenstellung für den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer trägt insbesondere zu der Umsetzung der Outputs 1 und 3 bei. Hierzu sollen u. A. zwei Kurzzeit-Fachkräftepools bereitgestellt werden, die das Vorhaben mit folgenden Arbeitspaketen unterstützen:
Arbeitspaket 1: Prozessbegleitung
Im Arbeitspaket 1 soll der Auftraggeber in der Koordination und der Durchführung der Beratungsprozesse zu Themen der Verwaltungsmodernisierung (insb. den Bereichen (i) öffentliches Personalmanagement, (ii) Fortbildung von Beamten und (iii) Qualität und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen) sowie zur Verfahrensvereinfachung- und digitalisierung und Korruptionsbekämpfung unterstützt werden. Der Aufgabenfokus des Auftragsnehmer liegt hierbei auf der inhaltlichen Begleitung, Moderation und Koordination der Arbeitsprozesse.
Arbeitspaket 2: Fachberatung
Im Arbeitspaket 2 werden durch den Auftragnehmer spezifische Produkte anhand von bedarfsorientierten Einsätzen der Fachberatung eigenständig erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bei der Fachberatung handelt es sich um eine flexible Abfrage von Leistungen, welche im Laufe des Auftrages näher definiert werden. Mögliche Aufgaben bzw. Produkte sind:
- Ausarbeitung einer Fortbildungsstrategie und Schulungsplänen für die Verwaltung
- Ausarbeitung und Einsatz von Personalmanagement-Instrumenten in der Verwaltung
- Entwicklung von Standards zur Verfahrensvereinfachung
- Einführung von ausgewählten Management-Instrumenten in der öffentlichen Verwaltung
- Digitalisierung von Verwaltungsverfahren
- Ausarbeitung und Einsatz von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
Die Koordination der Fachkräftepools soll durch eine internationale Projektleitung, sowie ein nationales Projektmanagement gewährleistet werden
00000 Senegal
Die senegalesische Regierung hat sich mit dem Aktionsplan (Plan Sénégal Émergent) das Ziel gesetzt, die wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten zwischen städtischen und ländlichen Regionen zu verringern und die wirtschaftlichen Zukunftsperspektiven junger Menschen zu stärken. In diesem misst die senegalesische Regierung der beschäftigungsorientierten Dynamisierung der Wirtschaft große Bedeutung bei. Die darin angestrebte Verwaltungsmodernisierung, insbesondere Fortschritte hin zu einem schnelleren, koordinierteren und effizienteren Verwaltungshandeln, stellt eine entscheidende Voraussetzung für die nachhaltige Umsetzung dieser Entwicklungsziele dar. Wichtiger Bestandteil der Modernisierungsbestrebungen ist daher die Vereinfachung und häufig die elektronische Unterstützung bzw. Verknüpfung von Prozessen zwischen Behörden, Bürgern und Unternehmen. Senegals Digitalisierungsstrategie 2016-2025 sieht in diesem Zusammenhang den Ausbau der E-Governance vor, mit Schwerpunktsetzung auf eine offene und dialogbereite Verwaltung. Das nationale Programm zur Unterstützung der Verwaltungsmodernisierung (Programme d"appui à la modernisation de l"administration) konkretisiert die umfassenderen Reforminhalte für die Jahre 2019 - 2023.
Das Vorhaben "Stärkung einer zukunftsorientierten Verwaltung für nachhaltige Entwicklung" zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit, die Wirtschaftskompetenz und die Qualität des öffentlichen Dienstes in Senegal durch Organisations- und Prozessberatung und die Weiterentwicklung individueller Kompetenzen von Mitarbeiter*innen ausgewählter Schlüsselinstitutionen zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet das Vorhaben in drei Outputs:
(1) strategische Steuerung und Kapazitätsentwicklung bei der Verwaltungsmodernisierung,
(2) Etablierung besserer Managementinstrumente und -ansätze in wirtschaftsrelevanten Partnerministerien
(3) Erprobung optimierter Verwaltungsverfahren für bessere öffentliche Dienstleistungen in zwei ausgewählten Regionen.
Aufgabenstellung für den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer trägt insbesondere zu der Umsetzung der Outputs 1 und 3 bei. Hierzu sollen u. A. zwei Kurzzeit-Fachkräftepools bereitgestellt werden, die das Vorhaben mit folgenden Arbeitspaketen unterstützen:
Arbeitspaket 1: Prozessbegleitung
Im Arbeitspaket 1 soll der Auftraggeber in der Koordination und der Durchführung der Beratungsprozesse zu Themen der Verwaltungsmodernisierung (insb. den Bereichen (i) Personalmanagement, (ii) Fortbildung von Beamten und (iii) Qualität und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen) sowie Verfahrensvereinfachung- und digitalisierung und Korruptionsbekämpfung unterstützt werden. Der Aufgabenfokus des Auftragsnehmer liegt hierbei auf der inhaltlichen Begleitung, Moderation und Koordination der Arbeitsprozesse. Gleichzeitig ist er für die Vorbereitung, Erstellung und Konsolidierung von strategischen Dokumenten sowie der methodischen Entwicklung einzelner Prozessschritte bzw. Aktivitäten verantwortlich. Die Umsetzung des Arbeitspakets erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Die konkreten Einsätze werden nach Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer im Detail hinsichtlich der aktuellen Lage und konkretem Operationsplan abgestimmt.
Arbeitspaket 2: Fachberatung
Im Arbeitspaket 2 werden durch den Auftragnehmer spezifische Produkte anhand von bedarfsorientierten Einsätzen der Fachberatung eigenständig erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bei der Fachberatung handelt es sich um eine flexible Abfrage von Leistungen, welche im Laufe des Auftrages näher definiert werden. Mögliche Aufgaben bzw. Produkte sind:
- Ausarbeitung einer Fortbildungsstrategie und Schulungsplänen für die Verwaltung
- Ausarbeitung und Einsatz von Personalmanagement-Instrumenten in der Verwaltung
- Entwicklung von Standards zur Vereinfachung/Entlastung/Entmaterialisierung von Verwaltungsverfahren
- Einführung von ausgewählten Management-Instrumenten in der öffentlichen Verwaltung
- Optimierung von beschäftigungs- oder wirtschaftsorientierten Verwaltungsabläufen
- Fortbildungen lokaler / regionaler Beamt*innen und öffentlicher Angestellter, Training of Trainers-Konzept
- Design von Dialogformaten
- Digitalisierung von Verwaltungsverfahren / Umsetzung von digitalen Informationsportalen
- Analyse der juristischen Voraussetzungen von Verfahrensvereinfachungen
- Integration von Grundsätzen guter Regierungsführung bei der Verfahrensoptimierung
- Sozialaudits und Umfragen zur Qualität öffentlicher Dienstleistungen
- Ausarbeitung und Einsatz von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
Die Koordination der Fachkräftepools soll durch eine internationale Projektleitung, sowie ein nationales Projektmanagement gewährleistet werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AMBERO Consulting Gesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronberg i. Ts.
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://ambero.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kehl
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77694
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YG5U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.