Bauwerks- und Baugrunduntersuchung Ertinghäuser Tunnel Str.2975, km 44,011 bei Northeim Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60959
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauwerks- und Baugrunduntersuchung Ertinghäuser Tunnel Str.2975, km 44,011 bei Northeim
Bauwerks- und Baugrunduntersuchung Ertinghäuser Tunnel Str.2975, km 44,011 bei Northeim
Northeim
Ingenieurtechnische und ingenieurgeologische Erkundungen (Bohrungen, Sondierungen, Schürfe, etc.) sind im Tunnel und außerhalb des Tunnels einschließlich Probenahmen und Feldversuche durchzuführen. Für die Durchführung der Erkundungsarbeiten sind die hierfür benötigten Arbeitszüge und Loks sowie Arbeitsgerüste zu stellen. Die Arbeiten umfassen u. a. Kernbohrungen mit Gewinnung durchgehend gekernter Proben von mind. 100 mm Kerndurchmesser, Großbohrungen mit 500 mm Durchmesser, Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen, Entnahme von Boden-, Fels- und Schotterproben, Schürfe und Spannungsmessungen in der Tunnelschale. Die Kernbohrungen werden hauptsächlich ausgehend vom Tunnelinneren horizontal, vertikal nach oben, vertikal nach unten, schräg nach unten und schräg nach oben ausgeführt. Die Länge der Bohrungen aus dem Tunnel her-aus beträgt bis zu 15 m. Darüber hinaus sind Kernbohrungen in die Portal-wände und eine Naturstein-wand erforderlich. Von über Tage sind zwei vertikale Kernbohrungen bis in eine maximale Tiefe von 100 m angedacht, die im Anschluss aufgeweitet und zu 5-Zoll Grundwassermessstellen ausgebaut werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauwerks- und Baugrunduntersuchung Ertinghäuser Tunnel Str.2975, km 44,011 bei Northeim
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH - Baugrundinstitut, Robert-Bosch-Str. 7 / D-65549 Limburg
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.