Beschaffung von WebGateways sowie Consulting- und Unterstützungsleistungen für die Sicherheitsinfrastrukturen des Landes Hessen (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0079
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von WebGateways sowie Consulting- und Unterstützungsleistungen für die Sicherheitsinfrastrukturen des Landes Hessen (Rahmenvereinbarung)
Beschaffung von WebGateways sowie Consulting- und Unterstützungsleistun-gen für die Sicherheitsinfrastrukturen des Landes Hessen (Rahmenvereinba-rung)
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Ausschreibungsgegenständliche Leistungen sind:: • die Neubeschaffung von Secure-Web-Gateway-Systemen mit HTTP-Viren-/Malware-Scanner-Funktion. Diese Leistung soll Hardware- und Software-komponenten umfassen, • die Ersatzbeschaffung für Systeme der schon im Land Hessen existierenden Secure-Web-Gateway-Lösungen, • die optionale Beschaffung von HTTP-Sandbox-Systemen, • die Bereitstellung von Hersteller-Subskription und -Wartung für jene Systeme, welche die existierenden Secure-Web-Gateway-Systeme ablösen, • die Beschaffung von Consulting- und Unterstützungsleistungen, da über die vertragsgerechte Lieferung der ausgeschriebenen Komponenten hinaus auch spezifisches Consulting und Unterstützung bei der Integration von Secure-Web-Gateway-Systemen in die Netz-Infrastrukturen des Landes Hessen sowie bei der Erarbeitung von Lösungsalternativen im Fall von technischen Problemen erforderlich ist. Die Einzelheiten der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung (Datei "B 03 SWG Leistungsbeschreibung") zu entnehmen. Besonderheiten zu den Produkten von Kaspersky und McAfee: Angebote, die Produkte dieser beiden Hersteller zum Inhalt haben, kommen für den Zuschlag nicht in Frage und werden abgelehnt. Zu Kaspersky: Das BSI warnt seit dem 15. März 2022 vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des Herstellers Kaspersky (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022/BSI_W-004-220315.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Die HZD als Einrichtung mit kritischer Infrastruktur folgt dieser Empfehlung und setzt keinerlei Produkte des Herstellers Kaspersky ein. Zu McAfee: Im Land Hessen wird ein mehrstufiger Scan-Prozess eingesetzt, welcher den Empfehlungen des BSI entspricht. Das Land Hessen hat in seiner "Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung" festgeschrieben, dass die Vorgaben und Empfehlungen des BSI zu berücksichtigen sind. Zur Sicherstellung dieses mehrstufigen Scan-Prozesses muss für die Malware-Analyse an den geplanten Einsatzorten eine anderen Software eingesetzt werden als auf den Endgeräten innerhalb der Landesverwaltung. Dort werden derzeit bereits Virenschutzlösungen des Herstellers McAfee eingesetzt.
Zu Abschnitt II.1.5) und Abschnitt II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragwert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 5.500.000,00. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 6.600.000,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von WebGateways sowie Consulting- und Unterstützungsleistungen für die Sicherheitsinfrastrukturen des Landes Hessen (Rahmenvereinbarung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.