Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Messel
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64409
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zaw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gegenstand der Ausschreibung sind die behältergestützte Sammlung und der Transport von Rest- und Bioabfall sowie Altpapier inkl. Behälteridentifikation bei der Restabfallsammlung sowie Störstoffdetektion bei der Bioabfallsammlung, die Sammlung und der Transport von Sperrmüll sowie die Abfuhr (mobile Sammlung) von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Ferner ist die Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle, die im Rahmen der Kleinmengensammlung erfasst wurden, Gegenstand der Ausschreibung.
Zudem ist der Betrieb einer Umschlaganlage für Altpapier sowie der Umschlag von Altpapier Ausschreibungsgegenstand.
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 1
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 1 wird in drei räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt.
Das Regionallos 1 hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
Behältergestützte Abfuhr von - Restabfall und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (inkl. Behälteridentifikation),
- Bioabfall (inkl. Störstoffdetektion) und
- Altpapier (100 %; hoheitlicher Anteil sowie Verpackungsanteil)
Abfuhr von Sperrmüll,
Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an einer Übergabestelle oder Entsorgungsanlage.
Das Regionallos beinhaltet mehrere vollständige kreisangehörige Kommunen.
Sackgassen-Vollservice:
Dem AG wird das Recht eingeräumt, bereits vor sowie auch während der Leistungszeit für Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, die auch nicht durch Rückwärtsfahren mit klassischen „3-Achs-Sammelfahrzeugen“ oder sogenannten Engstellenfahrzeugen (Fahrzeugbreite von ca. 2 m) zu befahren sind, einen Sackgassen-Vollservice für die Behälterabfuhr (inkl. Restabfall-Zusatzsäcke) und die Sperrmüllabfuhr zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Unterflurcontainer:
Dem AG wird ferner das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit die Abfuhr von Abfällen aus Unterflurcontainern zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 2
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 1 wird in drei räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt.
Das Regionallos 2 hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
Behältergestützte Abfuhr von - Restabfall und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (inkl. Behälteridentifikation),
- Bioabfall (inkl. Störstoffdetektion) und
- Altpapier (100 %; hoheitlicher Anteil sowie Verpackungsanteil)
Abfuhr von Sperrmüll,
Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an einer Übergabestelle oder Entsorgungsanlage.
Das Regionallos beinhaltet mehrere vollständige kreisangehörige Kommunen.
Sackgassen-Vollservice:
Dem AG wird das Recht eingeräumt, bereits vor sowie auch während der Leistungszeit für Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, die auch nicht durch Rückwärtsfahren mit klassischen „3-Achs-Sammelfahrzeugen“ oder sogenannten Engstellenfahrzeugen (Fahrzeugbreite von ca. 2 m) zu befahren sind, einen Sackgassen-Vollservice für die Behälterabfuhr (inkl. Restabfall-Zusatzsäcke) und die Sperrmüllabfuhr zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Unterflurcontainer:
Dem AG wird ferner das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit die Abfuhr von Abfällen aus Unterflurcontainern zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 3
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 1 wird in drei räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt.
Das Regionallos 3 hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
Behältergestützte Abfuhr von - Restabfall und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (inkl. Behälteridentifikation),
- Bioabfall (inkl. Störstoffdetektion) und
- Altpapier (100 %; hoheitlicher Anteil sowie Verpackungsanteil)
Abfuhr von Sperrmüll,
Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an einer Übergabestelle oder Entsorgungsanlage.
Das Regionallos beinhaltet mehrere vollständige kreisangehörige Kommunen.
Sackgassen-Vollservice:
Dem AG wird das Recht eingeräumt, bereits vor sowie auch während der Leistungszeit für Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, die auch nicht durch Rückwärtsfahren mit klassischen „3-Achs-Sammelfahrzeugen“ oder sogenannten Engstellenfahrzeugen (Fahrzeugbreite von ca. 2 m) zu befahren sind, einen Sackgassen-Vollservice für die Behälterabfuhr (inkl. Restabfall-Zusatzsäcke) und die Sperrmüllabfuhr zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Unterflurcontainer:
Dem AG wird ferner das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit die Abfuhr von Abfällen aus Unterflurcontainern zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Fachlos 2: Sammlung und Entsorgung von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 2 wird nicht in räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt. Es hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
- Abfuhr von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle (mobile Sammlung),
- Abfuhr von Laborchemikalien an Schulen,
- Abholungen von schadstoffhaltigen Abfällen an Bauhöfen aus wilden Ablagerungen,
- Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an einer Entsorgungsanlage,
- Verwiegung sowie
- Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle, die im Rahmen der Kleinmengensammlung erfasst wurden, in (einer) dafür geeigneten und genehmigten Entsorgungsanlage(n).
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Fachlos 3: Betrieb einer Umschlaganlage für Altpapier und Umschlag
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 3 wird nicht in räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt. Es hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
- Übernahme von Altpapier an einer vom AN während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Umschlaganlage,
- Umschlag und Verladung,
- Verwiegung sowie
- ggf. Herausgabe von Altpapiermengen an die dualen Systeme gemäß VerpackG (optional).
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Herausgabeanspruch:
Ggf. Herausgabe von Altpapiermengen an die dualen Systeme gemäß VerpackG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michelstadt
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64720
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michelstadt
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64720
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachlos 2: Sammlung und Entsorgung von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachlos 3: Betrieb einer Umschlaganlage für Altpapier und Umschlag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland