SPGK - Ersatzneubau Lichtenberger Brücken - Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59622
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK - Ersatzneubau Lichtenberger Brücken - Bauhauptleistungen
Ersatzneubau Lichtenberger Brücken - Bauhauptleistungen
Berlin Lichtenberg
Ersatzneubau Lichtenberger Brücken – EÜ KrBw Kietz und EÜ Nöldnerstraße
Das Vorhaben umfasst die Erneuerung von zwei Eisenbahnüberführungen auf der 2-gleisigen, elektrifizieren
Strecke 6140 Berlin Lichtenberg – Frankfurter Allee (ca. km 0,7 bis km ca. 1,5) wie folgt:
• Ersatzneubau EÜ KrBw Kietz als Fachwerkbrücke, Stützweite ca. 62m, Flachgründung
• Ersatzneubau EÜ Nöldnerstraße als Stahlbetonhalbrahmen, Stützweite ca. 15,5m, Flächgründung
Des Weiteren beinhaltet das Vorhaben im Wesentlichen:
• Dammerhöhung, -verbreiterung einschl. Erneuerung Oberbau, Umbaulänge ca. 700m
• Errichtung von Stützwänden bahnlinks und bahnrechts, gesamt ca. 1000 m, Bohrpfähle, Spundwände
• Umbau Oberleitung auf einer Länge von ca. 700m einschl. Bauzustände
• Hauptarbeiten von 06/2023 bis 12/2024 (IBN) in einer Totalsperrung
• Bauvorbereitende Maßnahmen/Baumfällmaßnahmen, tw. mit Spp, ab 01/2023
• LBP-Maßnahmen bis vorauss. 2028
• Ausführungsplanung für alle Objekte und Gewerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK - Ersatzneubau Lichtenberger Brücken - Bauhauptleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.