Fußboden Refresh ET424 DB Regio Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA62484
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fußboden Refresh ET424 DB Regio Hannover
RV Fußboden Refresh ET424 DB Regio Hannover
Fußbodenbelagsarbeiten an Triebzügen der 4-teiligen Baureihe 424 gemäß Leistungsbeschreibung und entsprechende Anlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges
- Die Arbeiten sind durch qualifiziertes Personal (Klebpraktiker nach DVS-EWF 3305) auszuführen, als Nachweis sind die entsprechenden DVS-Zeugnisnummern anzugeben
- ausgefüllte und dem Teilnahmeantrag beigefügte Bietereigenerklärung Vordruck 2081220V04 (Anlage B.2),
- Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen.
Als geeignet gelten Bewerber mit einem Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR /a für vergleichbare Leistungen
1. Der Auftragnehmer muss über eine Zulassung nach DIN 6701 mindestens Klasse A3 verfügen (Hauptfunktion Code: L/S und Fertigungsverfahren TK, SO), zusätzlich muss der Bewerber eine Zulassung als beauftragter Dritter nach DIN 6701 nachweisen.
2. Das ausführende klebtechnische Personal muss nach DVS 3305 (EAB) ausgebildet sein, auch für die Ausführung von Klebarbeiten A3 nach DIN 6701, als Nachweise sind die entsprechenden Zeugnisnummern anzugeben (Mindestanzahl 6).
3. Gestellung/Nachweis einer Klebaufsichtsperson für die auszuführenden Tätigkeiten vor Ort mit der Qualifikation zur Klebfachkraft nach DVS-EWF 3301.
4. Angabe/Nachweis von mindestens 2 Referenzen für einschlägige Erfahrungen in Großprojekten an Fahrzeugen/Fahrzeugbau und bei der Verlegung von Fußböden in Schienenfahrzeugen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Zeitraum der Leistung, Auftraggeber mit Ansprechpartner.
Sämtliche geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen, die der Teilnahmeantrag gelten soll, sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren sowie das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Unterlagen die in einer anderen Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Die Höchstmengen sind der Leistungsbeschreibung bzw. den Anlagen zu entnehmen.
-AVB der DB AG
siehe Ziffer III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden.
Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und Dokumentation bereit.
Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Stückzahlen gelten als Höchstmengen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.