Landstromversorgung am Hafen Nizza, Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 6229-22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hfm-frankfurt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landstromversorgung am Hafen Nizza, Elektroplanung
Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH plant eine Maßnahme zur Herstellung von 5 * 800 A Anlegestellen für Fluss- Kreuzfahrtschiffe am Hafen Nizza in Frankfurt am Main. Hierzu müssen 2 neue Bauwerke erstellt werden, in denen die notwendige Infrastruktur untergebracht werden soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Leistungen im Bereich der Elektroplanung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Es werden 5 Anlegestellen vorgesehen.
- Jede Anlagestelle hat zwei Elektranten.
- Jeder Elektrant soll eine Powerlockeinheit 400A sowie diverse Bedienelemente und Rückmeldungen enthalten.
Die Elemente im Elektrant sind mit einer Tauchglocke wegen möglicher Überflutung zu schützen. Alternativ ist eine einfache Demontagemöglichkeit für den Hochwasserfall ist zu prüfen. Gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Elektrantenhersteller ist die Kabelführung aus dem Elektrant zu planen Sollte der Elektrant nur offen betrieben werden können, ist die Sicherung der Öffnung zu planen, da der Elektrant im öffentlichen Bereich angeordnet ist. Da die Powerlockeinheiten mit mechanischer Verriegelung einem Verschleiß unterliegt, muss ein einfacher Austausch möglich sein. Die Elektranten werden von zwei Trafostationen versorgt. Hierfür sind die Energie- und Steuerleitungen vorzusehen.
In jeder Station ist eine entsprechende NSHV zu planen, über die die Elektranten versorgt und geschaltet werden können.
- Der MS-Teil der Station soll im Auftrag der Bauherrschaft von der Mainova errichtet werden. Die elektrische Schnittstelle sind die Abgangsklemmen an den Trafos. Hier sind jedoch zusammen mit EVU und dem beauftragten Architekt die notwendigen Räumlichkeiten inklusive Durchbrüche und Ausstattungen etc. zu planen und abzustimmen.
- Eine Station ist ein Neubau. Hier sind zusammen mit dem beauftragten Architekt und dem EVU alle Räumlichkeiten wie vor zu planen.
- Die zweite Station ist Bestand. Hier lässt sich aber der erforderliche größere Trafo nicht mehr unterbringen.
Deshalb sind hier zusätzliche Räumlichkeiten zu planen, in denen NSHV und Trafo untergebracht werden können. Ebenfalls abzustimmen und zu planen ist die Anbindung an die bestehende Station, die im Zuge der Maßnahme vom EVU saniert wird.
Zusätzlich ist bei diesen neuen Räumlichkeiten ein separater Raum vorzusehen, indem das Grünflächenamt einen Steuerverteiler für Wasserspiele sowie eine Steuerung für die Bewässerung der Grünfläche unterbringt.
Für alle Räume ist auch die notwendige Allgemeinausstattung (Beleuchtung, Steckdosen, El. Behei-zung, Erdung und Blitzschutz etc.) vorzusehen.
- In der NSHV in diesem Erweiterungsgebäude sind Reserveabgänge vorzusehen sowie ver-schließbare Gebäudeeinführung für die flexiblen Kabel, die nur bei Sonderbetrieb vorhanden sind.
- Planung der Steuerung der Elektranten mit Schnittstelle zum Buchungssystem (Freigabe nach er-folgter Buchung) sowie nach DIN EN 16840 mit beispielsweise Überwachung der angeschlossen Ka-bel an Land und im Schiff über die vorhanden Drossel (Überwachung mit Schutzkleinspannung vor der Zuschaltung, sowie Überwachung der Verbindung über den kleinen Strom über die Drossel nach Zuschaltung).
Mit dem Lieferant des Buchungssystems sind auch die notwendigen Flächen für diese Technik abzustimmen und vorzusehen.
- In der Planung sind auch die erforderlichen Leitungen für das Buchungssystem zu berücksichtigen. Zu beachten ist noch, dass das eigentliche Buchungsterminal ggfl. in einem separaten Raum zwischen den beiden Stationen oder an einer Außenwand einer der Stationen platziert wird. Dieser Raum ist mit Zutrittskontrolle zu sichern (mit Karte des Buchungssystems). In diesem Raum/ an diesem Ort sind dann auch die notwendigen Werkzeuge zum Öffnen des Elektranten sowie zur Bedienung des Systems zu platzieren. Die genauen Abläufe zur Nutzung der Anschlüsse und Vermeidung von Fehlbedienungen sind noch abzustimmen. Auch wie ggf. verhindert werden kann, dass die Werkzeuge nach Nutzung nicht zurückgebracht werden.
Aufgrund von genehmigten Förderungen ist die gesamte Baumaßnahme bis Mitte November 2023 abzuschließen. Die entsprechenden Planungsleistungen sind daher in sehr kurzen Zeitabschnitten zu realisieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angabe des mittleren Jahresumsatzes des Bieterunternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre
2) Angabe des mittleren Jahresumsatzes des Bieterunternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre, der mit vergleichbaren Leistungen erwirtschaftet wurde. Als vergleichbar wird angesehen: Planungsleistungen zur Herstellung einer Landstromversorgung für Binnenhäfen/Anlegestellen bzw. andere Planungsleistungen im Bereich Elektromobilitäts- oder Stromversorgungsanlagenplanung für Träger aus einem Sektorenbereich/kommunalen Bereich
3) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mind. 2,0 Mio. EUR jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Sollte entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann der Nachweis auch durch eine Zusage eines Versicherungsunternehmens erfolgen, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf vorgenannte Summen erhöht werden können.
Zu 1) Der mittlere Jahresumsatz des Bieterunternehmens muss über die letzten drei Geschäftsjahren mindestens EUR 1.500.000,00 netto betragen.
Zu 2) Der mittlere Jahresumsatz des Bieterunternehmens, der mit vergleichbaren Leistungen erwirtschaftet wurde, muss über die letzten drei Geschäftsjahren mindestens EUR 250.000,00 netto betragen. Als vergleichbar wird angesehen: Planungsleistungen zur Herstellung einer Landstromversorgung für Binnenhäfen/Anlegestellen bzw. andere Planungsleistungen im Bereich Elektromobilitäts- oder Stromversorgungsanlagenplanung für Träger aus einem Sektorenbereich/kommunalen Bereich
Zu 3) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mind. 2,0 Mio. EUR jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Sollte entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann der Nachweis auch durch eine Zusage eines Versicherungsunternehmens erfolgen, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf vorgenannte Summen erhöht werden können.
Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren. Als vergleichbar wird angesehen: Planungsleistungen zur Herstellung einer Landstromversorgung für Binnenhäfen/Anlegestellen bzw. andere Planungsleistungen im Bereich Elektromobilitäts- oder Stromversorgungsanlagenplanung für Träger aus einem Sektorenbereich/kommunalen Bereich im Rahmen eines Projekts mit einem Gesamtvolumen von EUR 1,9 Mio. (netto)
Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren. Als vergleichbar wird angesehen: Planungsleistungen zur Herstellung einer Landstromversorgung für Binnenhäfen/Anlegestellen bzw. andere Planungsleistungen im Bereich Elektromobilitäts- oder Stromversorgungsanlagenplanung für Träger aus einem Sektorenbereich/kommunalen Bereich im Rahmen eines Projekts mit einem Gesamtvolumen von EUR 1,9 Mio. (netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.