Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes u. Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Marburg-Biedenkopf (West)im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 133-381248)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-marburg-biedenkopf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes u. Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Marburg-Biedenkopf (West)im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die vorliegende Ausschreibung wird daher durch die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH in Vollmacht für 8 Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf durchgeführt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll geförderter Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus nachfolgender Ziffer II.2.4) und insbesondere den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 08.07.2022, deren Modalitäten geändert werden. Verändert werden die Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie die Wertungskriterien.
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Die geänderten Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die vorliegende Ausschreibung wird daher durch die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH in Vollmacht für 13 Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf durchgeführt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll geförderter Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus nachfolgender Ziffer II.2.4) und insbesondere den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents.
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 08.07.2022, deren Modalitäten geändert werden. Verändert werden die Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie die Wertungskriterien.
Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren der Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu bewerben. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und auch gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben am Verfahren beteiligt.
Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen geeignete Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Die Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die vorliegende Ausschreibung wird daher durch die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH in Vollmacht für 13 Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf durchgeführt.
Die Kommunen im Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH legen Wert auf einen möglichst weitgehenden eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne Einsatz von Fördermitteln. Aus diesem Grunde sollte der geförderte Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen. Ursprünglich war zu diesem Zwecke vorgesehen, dass Bieter in ihren Angeboten nicht lediglich einen Ausbau der verfahrensgegenständlichen Förderadressen, sondern auch die eigenwirtschaftliche Anbindung von derzeit nicht förderfähigen Adressen verpflichtend anbieten sollten. Diese Vorgabe zur verpflichtenden Anbindung auch von nicht förderfähigen Adressen wurde aus der Ausschreibung nunmehr gestrichen.
Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH verfolgt anstatt dessen nunmehr aber folgendes Optionsmodell: Die Bieter sind nunmehr verpflichtet, eine Anbindung auch sog. "dunkelgrauen Flecken", die über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, unter der Voraussetzung anzubieten, dass die Finanzierbarkeit dieser Anbindungen sichergestellt und die Förderfähigkeit dieser Adressen von den Fördergebern anerkannt worden ist (siehe Ziff. III. 3. c) der Leistungsbeschreibung, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents). Anzubieten ist in diesem Zusammenhang die Planung, die Errichtung und der Betrieb bzw. die Erbringung von Endkunden- bzw. Vorleistungsdiensten auch in Bezug auf die Optionsadressen. Bieter haben somit zwei Angebotsgestaltungen (Streckenplanungen) bzw. zwei Wirtschaftlichkeitslückenberechnungen einzureichen, und zwar eine Berechnung für hellgraue Flecken (ohne Option) nur unter Berücksichtigung der bislang verfahrensgegenständlichen Förderadressen sowie eine weitere Berechnung für hellgraue Flecken einschließlich der Optionsadressen. Sofern von den Bewilligungsbehörden gefordert, wird vor Ausübung der Option ein weiteres MEV in Bezug auf die Optionsadressen durchgeführt.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus nachfolgender Ziffer II.2.4) und insbesondere den Vergabeunterlagen zur vorliegenden Änderungsbekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents.
Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat insoweit einen Antrag auf Förderung der hellgrauen Flecken in den 13 kommunalen Ausschreibungsgebieten beantragt und eine Förderung vorläufig bewilligt erhalten.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll geförderter Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen. Zu diesem Zwecke haben Bieter zunächst die Möglichkeit, innerhalb der Teilnahmefrist, innerhalb der Frist zur Einreichung eines (Erst-)Angebots (s. zur Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens Ziff. 4. e) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, insbesondere Unterabschnitt ff); siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents) bzw. spätestens nach den Bietergesprächen bis zum 14.10.2022 verbindlich solche Adressen zu melden, die im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus ohne weitere Bedingungen (insbesondere ohne Zugrundelegung einer bestimmten Vorvermarktungsquote) erschlossen werden. Mit demjenigen Bieter, der die meisten Adressen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau gemeldet hat, soll sodann der als Anlage 1 der Leistungsbeschreibung im Entwurf beigefügte Vertrag abgeschlossen werden. Über den Vertragsentwurf wird spätestens im Rahmen des Bietergesprächs, das nach Einreichung der Erstangebote stattfindet, verhandelt. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bestimmte Inhalte - insbesondere in Bezug auf die Verbindlichkeit des Eigenausbaus - zwingend in dem Vertrag enthalten sein müssen und sich einer Verhandlung entziehen. Im weiteren Verfahren werden die verbindlich gemeldeten Adressen, die Gegenstand des hierüber abzuschließenden Vertrages sind, sodann aus der Ausschreibung herausgenommen, es erfolgt eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen (vgl. auch Ziff. 2 des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, siehehttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents).
Sodann wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand der weiteren Ausschreibung nicht nur die Erschließung der (verbleibenden förderfähigen) grauen Flecken ist, sondern auch die Verpflichtung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau weiterer Adressen, die nicht bereits Gegenstand der Graue-Flecken-Erschließung sind bzw. die nicht spätestens innerhalb der Frist zur Einreichung eines (Erst-)Angebots als eigenwirtschaftlich auszubauen gemeldet wurden. Bieter haben diesen weitergehenden eigenwirtschaftlichen Ausbau daher in ihren Angeboten zwingend zu berücksichtigen. Der geförderte Ausbau und der weitergehende eigenwirtschaftliche Ausbau sollen in unterschiedlichen Verträgen vereinbart werden, wobei der eigenwirtschaftliche Ausbau entsprechend dem als Anlage 1 der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustervertrag und der geförderte Ausbau in einem Zuwendungsvertrag entsprechend Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung vereinbart werden soll. In Bezug auf den weitergehenden eigenwirtschaftlichen Ausbau wird wertungsrelevant zum einen der angegebene Realisierungszeitraum sein sowie zum anderen, ob das Angebot eine Vorvermarktungsquote vorsieht oder nicht (vgl. Ziff. 4. der Wertungsmatrix, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents). Sofern der eigenwirtschaftliche Ausbau von einer erfolgreichen Vorvermarktung abhängig gemacht werden soll, soll die entsprechende Vorvermarktungsquote je Kommune angewendet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH Änderungen des Gebietszuschnitts während des gesamten Verfahrens vorbehält (vgl. Ziff. 2 des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents).
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents heruntergeladen werden können.
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 08.07.2022, deren Modalitäten geändert werden. Verändert werden die Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie die Wertungskriterien.
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Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat insoweit einen Antrag auf Förderung der hellgrauen Flecken in den 13 kommunalen Ausschreibungsgebieten beantragt und eine Förderung vorläufig bewilligt erhalten.
Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH verfolgt anstatt dessen nunmehr aber folgendes Optionsmodell: Die Bieter sind nunmehr verpflichtet, eine Anbindung auch sog. "dunkelgrauen Flecken", die über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, unter der Voraussetzung anzubieten, dass die Finanzierbarkeit dieser Anbindungen sichergestellt und die Förderfähigkeit dieser Adressen von den Fördergebern anerkannt worden ist (siehe Ziff. III. 3. c) der Leistungsbeschreibung, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents). Anzubieten ist in diesem Zusammenhang die Planung, die Errichtung und der Betrieb bzw. die Erbringung von Endkunden- bzw. Vorleistungsdiensten auch in Bezug auf die Optionsadressen. Bieter haben somit zwei Angebotsgestaltungen (Streckenplanungen) bzw. zwei Wirtschaftlichkeitslückenberechnungen einzureichen, und zwar eine Berechnung für hellgraue Flecken (ohne Option) nur unter Berücksichtigung der bislang verfahrensgegenständlichen Förderadressen sowie eine weitere Berechnung für hellgraue Flecken einschließlich der Optionsadressen (Förderadressen sowie Optionsadressen sind aufgeführt in Anlage 2 der Leistungsbeschreibung, siehe Tabellenblatt "Geförderter Ausbau" sowie Tabellenblatt "Optionaler Ausbau"). Voraussetzung für eine Förderung der Optionsadressen ist die Durchführung eines zuwendungs- und beihilferechtlich erforderlichen Markterkundungsverfahrens. Dieses wird zeitnah durchgeführt werden, sobald die Voraussetzungen für Veröffentlichungen für Markterkundungsverfahren nach dem Förderrechtsrahmen für sog. dunkelgraue Flecken geschaffen worden sind. Eine Förderung der Optionsadressen kann somit nur dann stattfinden, wenn sich die Förderfähigkeit der jeweiligen Optionsadresse im Markterkundungsverfahren herausstellt; es besteht somit kein Anspruch des zu bezuschlagenden Bieters auf Umsetzung der Option im Ganzen bzw. in dem zunächst zugrunde gelegten Umfang.
Sofern von den Bewilligungsbehörden gefordert, wird die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH vor Ausübung der Option ein weiteres Markterkundungsverfahren in Bezug auf die Optionsaderessen durchführen.
Bei Ausübung der Option durch die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH sind die dunkelgrauen Flecken somit unter Berücksichtigung der ausschreibungsgegenständlichen Modalitäten für die Angebotsgestaltung ebenfalls auszubauen. Haben sich indessen wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen ergeben, die der Angebotsgestaltung zugrunde lagen, haben sich die Vertragsparteien wegen der Umsetzung des Ausbaus der Optionsadressen ins Benehmen zu setzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH Änderungen des Gebietszuschnitts während des gesamten Verfahrens vorbehält (vgl. Ziff. 2 des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents).
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents heruntergeladen werden können.
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
• Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke im geförderten Ausbau (max. 50 Punkte)
• Kriterium: 2. Realisierungszeitraum im geförderten Ausbau (max. 10 Punkte)
• Kriterium: 3. Endkundenprodukte im geförderten Ausbau (max. 4 Punkte)
• Kriterium: 4. Eigenwirtschaftlicher Ausbau weiterer Adressen (max. 31 Punkte)
• Kriterium: 4. Eigenwirtschaftlicher Ausbau weiterer Adressen (max. 31 Punkte)
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 08.07.2022, deren Modalitäten geändert werden. Verändert werden die Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie die Wertungskriterien.
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Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
• Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (betreffend Angebot ohne Option) (max. 60 Punkte)
• Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (betreffend Angebot ohne Option) (max. 16 Punkte)
• Kriterium: 3. Endkundenprodukte (wertungsrelevant für Angebot ohne Option) (max. 4 Punkte)
• Kriterium: 4. Marketing- und Vertriebskonzept (wertungsrelevant für Angebot ohne Option) (max. 5 Punkte)
• Kriterium: 5. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke und Realisierungszeitraum betreffend die Option "dunkelgraue Flecken" (max. 15 Punkte)
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents) zu entnehmen.
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 08.07.2022, deren Modalitäten geändert werden. Verändert werden die Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie die Wertungskriterien.
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Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren der Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu bewerben. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und auch gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben am Verfahren beteiligt.
Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen geeignete Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Weitere Einzelheiten können den angepassten Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents) entnommen werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur Bekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documentszur Verfügung.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur vorliegenden Änderungsbekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents zur Verfügung.
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur Bekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documentszur Verfügung.
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur vorliegenden Änderungsbekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu umfassen.
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 4 Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur Bekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documentszur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind mindestens 4 Referenzen anzugeben.
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 4 Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur Bekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind mindestens 4 Referenzen anzugeben.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D) genügen müssen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll geförderter Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen. Zu diesem Zwecke haben Bieter zunächst die Möglichkeit, innerhalb der Teilnahmefrist, innerhalb der Frist zur Einreichung eines (Erst-)Angebots bzw. spätestens nach den Bietergesprächen bis zum 14.10.2022 verbindlich solche Adressen zu melden, die im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus ohne weitere Bedingungen (insbesondere ohne Zugrundelegung einer bestimmten Vorvermarktungsquote) erschlossen werden. Über den betreffenden Vertragsentwurf wird spätestens im Rahmen des Bietergesprächs, das nach Einreichung der Erstangebote stattfindet, verhandelt. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bestimmte Inhalte – insbesondere in Bezug auf die Verbindlichkeit des Eigenausbaus – zwingend in dem Vertrag enthalten sein müssen und sich einer Verhandlung entziehen. Im weiteren Verfahren werden die verbindlich gemeldeten Adressen, die Gegenstand des hierüber abzuschließenden Vertrages sind, sodann aus der Ausschreibung herausgenommen, es erfolgt eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen.
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens Änderungen des Gebietszuschnitts, z.B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen. Eine solche Anpassung erfolgt insbesondere dann, wenn innerhalb der Teilnahmefrist bzw. spätestens innerhalb der Frist zur Einreichung eines (Erst-)Angebots verbindlich Adressen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau gemeldet werden und mit demjenigen Bewerber/ Bieter, der die meisten Adressen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau gemeldet hat, der als Anlage 1 der Leistungsbeschreibung im Entwurf beigefügte Vertrag abgeschlossen wird.
Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten. Zur Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens wird ergänzend auf die ausführlichen Darlegungen unter Ziff. 3 e) ff) d. Begleitdokuments zur Bekanntmachung (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D) verwiesen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart, zu der Durchführung des Verfahrens und zu Änderungen des Gebietszuschnitts während des laufenden Verfahrens ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 08.07.2022, deren Modalitäten geändert werden. Verändert werden die Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie die Wertungskriterien.
Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren der Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu bewerben. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und auch gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben am Verfahren beteiligt.
Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen geeignete Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents) genügen müssen
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. aufgrund von Veränderungen der Versorgungssituation, ergeben, behält sich die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen.
Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten.
Zur Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens wird ergänzend auf die ausführlichen Darlegungen unter Ziff. 4 e) ff) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents) verwiesen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart, zu der Durchführung des Verfahrens und zu Änderungen des Gebietszuschnitts während des laufenden Verfahrens ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 08.07.2022, deren Modalitäten geändert werden. Verändert werden die Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie die Wertungskriterien.
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Die Kommunen im Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH legen Wert auf einen möglichst weitgehenden eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne Einsatz von Fördermitteln. Aus diesem Grunde sollte der geförderte Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen. Ursprünglich war zu diesem Zwecke vorgesehen, dass Bieter in ihren Angeboten nicht lediglich einen Ausbau der verfahrensgegenständlichen Förderadressen, sondern auch die eigenwirtschaftliche Anbindung von derzeit nicht förderfähigen Adressen verpflichtend anbieten sollten. Diese Vorgabe zur verpflichtenden Anbindung auch von nicht förderfähigen Adressen wurde aus der Ausschreibung nunmehr gestrichen.
Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH verfolgt anstatt dessen nunmehr aber folgendes Optionsmodell: Die Bieter sind nunmehr verpflichtet, eine Anbindung auch sog. "dunkelgrauen Flecken", die über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, unter der Voraussetzung anzubieten, dass die Finanzierbarkeit dieser Anbindungen sichergestellt und die Förderfähigkeit dieser Adressen von den Fördergebern anerkannt worden ist (siehe Ziff. III. 3. c) der Leistungsbeschreibung, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents). Anzubieten ist in diesem Zusammenhang die Planung, die Errichtung und der Betrieb bzw. die Erbringung von Endkunden- bzw. Vorleistungsdiensten auch in Bezug auf die Optionsadressen. Bieter haben somit zwei Angebotsgestaltungen (Streckenplanungen) bzw. zwei Wirtschaftlichkeitslückenberechnungen einzureichen, und zwar eine Berechnung für hellgraue Flecken (ohne Option) nur unter Berücksichtigung der bislang verfahrensgegenständlichen Förderadressen sowie eine weitere Berechnung für hellgraue Flecken einschließlich der Optionsadressen (Förderadressen sowie Optionsadressen sind aufgeführt in Anlage 2 der Leistungsbeschreibung, siehe Tabellenblatt "Geförderter Ausbau" sowie Tabellenblatt "Optionaler Ausbau"). Voraussetzung für eine Förderung der Optionsadressen ist die Durchführung eines zuwendungs- und beihilferechtlich erforderlichen Markterkundungsverfahrens. Dieses wird zeitnah durchgeführt werden, sobald die Voraussetzungen für Veröffentlichungen für Markterkundungsverfahren nach dem Förderrechtsrahmen für sog. dunkelgraue Flecken geschaffen worden sind. Eine Förderung der Optionsadressen kann somit nur dann stattfinden, wenn sich die Förderfähigkeit der jeweiligen Optionsadresse im Markterkundungsverfahren herausstellt; es besteht somit kein Anspruch des zu bezuschlagenden Bieters auf Umsetzung der Option im Ganzen bzw. in dem zunächst zugrunde gelegten Umfang.
Sofern von den Bewilligungsbehörden gefordert, wird die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH vor Ausübung der Option ein weiteres Markterkundungsverfahren in Bezug auf die Optionsaderessen durchführen.
Bei Ausübung der Option durch die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH sind die dunkelgrauen Flecken somit unter Berücksichtigung der ausschreibungsgegenständlichen Modalitäten für die Angebotsgestaltung ebenfalls auszubauen. Haben sich indessen wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen ergeben, die der Angebotsgestaltung zugrunde lagen, haben sich die Vertragsparteien wegen der Umsetzung des Ausbaus der Optionsadressen ins Benehmen zu setzen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65PL/documents heruntergeladen werden können.