Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2022-00018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing
Im Rahmen einer Fahrradüberlassung (Leasing) über die Entgeltumwandlung stellt die Stadt Frankfurt a. M. ihren bestellberechtigten Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Daneben gehören u. a. Versicherung, Wartung und Inspektion zu den Leistungen.
Orte je nach Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main (siehe Leistungsbeschreibung).
Die Stadt Frankfurt am Main möchte ihren Bediensteten einen Anreiz geben, das Mobilitätsverhalten klimafreundlicher zu gestalten. Als ein gutes Instrument zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden, aber auch im Sinne einer attraktiven Arbeitgeberin soll das Leasing von Fahrrädern den tariflichen Mitarbeitenden der Stadt angeboten werden. Deshalb hat sich die Auftraggeberin dazu entschlossen, ihren Beschäftigten Fahrräder und Pedelecs im Rahmen des Fahrrad-Leasingmodells zu überlassen.
Die vorgesehene Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung ist vom 01.03.2023 bis zum 28.02.2026. Die Auftraggeberin hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Die Option zur Vertragsverlängerung muss bis spätestens 31.08.2025 gezogen werden.
Diese Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzwerte, berechnet für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Option), die zu keiner Abnahmeverpflichtung führen.
Die Höchstabnahmemenge beträgt 10.500 geleaste Fahrräder.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Eignung":
Buchstaben A) Erklärung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
Buchstabe E) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 - 125 GWB;
Buchstabe F) 1. Eigenerklärung zum Eintrag ins Berufs- und Handelsregister
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Eignung":
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe G):
1. Zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung muss der Mindestjahresumsatz (einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages) gesamt mindestens 1 Mio. Euro / Jahr netto jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) betragen.
2. Ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen je Schadensfall:
• [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sachschäden
• [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in Form einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens mit mindestens den zuvor genannten Deckungssummen vorzulegen. Soweit die in diesen Vergabeunterlagen angeforderte Versicherung zu diesem Zeitpunkt nicht besteht, genügt die bereits eingereichte Eigenerklärung zum beabsichtigten Versicherungsabschluss.
Die geforderte Deckungszusage des Versicherers ist spätestens 1 Monat nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Danach hat die Vorlage der Versicherungsbestätigung jährlich einen Monat nach dem Monat der Zuschlagserteilung zu erfolgen.
siehe oben
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Eignung":
Buchstabe B) Unterauftragnehmer (falls zutreffend);
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe H):
1. Abgabe von Referenzen
• Abgabe von mindestens 2 geeigneten Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021).
• Das Auftragsvolumen einer Referenz muss mindestens 40.000 € Netto /Jahr betragen.
• Der Ausführungszeitraum jeder Referenz muss mindestens 1 Jahr betragen. Aufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
• Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag - Fahrradleasing bezieht, die durch den Auftraggeber nachprüfbar ist.
• Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden ausgeschlossen.
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).