Gebäudereinigung in Objekten des Kreises Bergstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 30-6173000-2022 K 1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 191-541219)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-bergstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten des Kreises Bergstraße
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung) .
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für Bieter besteht im Zeitraum 10.10.-21.10.2022 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Nähere Informationen
zur rechtzeitigen Terminvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und
Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der
Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung
außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung
nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, wird das Angebot für das betroffene Los
ausgeschlossen.
Für die Lose 1 bis 6 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann
alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal zwei dieser sechs Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in mehr als
zwei der Lose 1 bis 6 den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für zwei Lose gemäß der von ihm im Angebot
genannten Reihenfolge. In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Auch für die Lose 7 und 8 (Glasreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann beide
Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines der Lose 7 und 8 erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in den
Losen 7 und 8 den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das von ihm im Angebot priorisierte Los. Im anderen
Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Der Zuschlag für Lose der Unterhalts-/Grundreinigung und Lose der Glasreinigung beeinflussen sich
nicht gegenseitig. D. h. ein Bieter kann insgesamt den Zuschlag für maximal zwei Lose der Unterhalts-/
Grundreinigung und ein Los der Glasreinigung erhalten.
Für Bieter besteht bis zum 08.11.2022 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Nähere Informationen zur rechtzeitigen Terminvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt. Zu fehlenden oder unvollständigen Berechnungen bzw. Erläuterungen erfolgt keine Nachforderung.
Für die Lose 1 bis 6 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal zwei dieser sechs Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in mehr als zwei der Lose 1 bis 6 den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für zwei Lose gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge. In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Auch für die Lose 7 und 8 (Glasreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann beide Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines der Lose 7 und 8 erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in den Losen 7 und 8 den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das von ihm im Angebot priorisierte Los. Im anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Der Zuschlag für Lose der Unterhalts-/Grundreinigung und Lose der Glasreinigung beeinflussen sich nicht gegenseitig. D. h. ein Bieter kann insgesamt den Zuschlag für maximal zwei Lose der Unterhalts-/Grundreinigung und ein Los der Glasreinigung erhalten.