Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
15TEI18924
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
15TEI18924
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 44 Mehraufwand für die Änderung Planunterlagen der fahrdynamischen Prüfung der Bauphasen
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung ergab sich anhand der Betrachtung nach der abgestimmten und anerkannten Methode nach Lambrecht & Trautner ein erheblicher Eingriff bei der Bechsteinfledermaus und dem Grünen Besenmoos. In Abstimmung mit dem AG sollte eine ergänzende, vertiefende fachliche Betrachtung erfolgen. In der vertieften fachlichen Betrachtung wird geprüft, ob unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes sowie der unvermeidbaren Vorbelastung des Umfelds der geplanten Bahnstrecke innerhalb des Teilgebiets Korber Wald erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Bechsteinfledermaus und Grünes Besenmoos mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wird als Anlage zur FFH- Verträglichkeitsprüfung „Untere Schutter und Unditz" beigelegt. Im Zusammenhang mit diesem Gutachten wird für eventuell anfallende Rückfragen bzw. für die fachliche Begleitung im Planfeststellungsverfahren, der externe Gutachter ebenfalls gebunden.
Der AN hat bereits detaillierte Kenntnisse und einen großen planerischen Wissensvorrat angeeignet. Der AN ist mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlage vertraut. Vorherige Untersuchungen können als Basis für die weiteren Untersuchungen verwendet werden. Dadurch schließt sich ein Wechsel des AN´s aus.
Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erarbeitet hat und die Leistung nur in Absprache mit weiteren, bereits bekannten Planern erfolgen muss, wäre der Wechsel des AN´s mit hohen Zusatzkosten verbunden und würde das Projekt in erheblichen zeitlichen Verzug bringen.